Das Arbeitsverhältnis ist demnach ein Rechtsverhältnis, das aus einem Arbeitsvertrag entsteht. Die Subjekte dieses Verhältnisses, denen Verpflichtungen daraus erwachsen, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Ihre Verpflichtungen sind folgende:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung zu erbringen. Diese Arbeitsleistung ist persönlich zu entrichten und darf, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht durch eine andere Person erfüllt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine angemessene Entlohnung zu entrichten.