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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Das Arbeitsleben wird von einer Vielzahl von Rechtsquellen geregelt. Die folgende Aufzählung ordnet diese hierarchisch an. Für Rechtsquellen allgemein gilt, dass die untergeordnete nicht von der übergeordneten abweichen darf – es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.
Verfassung, Verfassungsgesetze und das Autonomiestatut (alle drei müssen den internationalen Verträgen und den EU-Rechtsquellen entsprechen)
Ordentliche Gesetze und gesetzesvertretende Dekrete (die von der Regierung auf Basis eines Rahmengesetzes vom Parlament erlassen wurden), Notverordnungen der Regierung, die in ein Gesetz umgewandelt wurden, und Gesetze, die von der Provinz im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erlassen wurden.
Verordnungen
Sitten und Gebräuche
Das Arbeitsrecht hat eine besondere Stellung im Rechtssystem Italiens. Da es neben all den genannten Rechtsquellen zusätzlich noch von kollektivvertraglichen Abkommen (auf staatlicher, regionaler und landes- Ebene) und von privatrechtlichen Verträgen (Arbeitsverträge zwischen den Vertragsparteien) geregelt wird. Die beiden letzteren stellen aber nicht allgemeine Regeln für alle Sparten und Sektoren auf, sondern regulieren gezielte Bereiche von Berufssparten beziehungsweise setzen die Bedingungen für ein Arbeitsverhältnis fest.
Die Rechtsquellen für das Arbeitsrecht sind also folgende:
die internationalen Verträge und die EU-Rechtsquellen
die Verfassung, die Verfassungsgesetzte, das Autonomiestatut
die Staatsgesetze (z. B. Arbeiterstatut, Kündigungsschutzregelungen, Bestimmungen zur Gleichbehandlung der Geschlechter, Arbeitssicherheitsbestimmungen, Jugendschutzgesetz) und die Landesgesetze (zum Beispiel im Bereich der Beschäftigungspolitik, des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmarktverwaltung)
die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (V. Buch)
die nationalen Kollektivverträge
die betrieblichen und territorialen Zusatzkollektivverträge• die Verordnungen
der individuelle Arbeitsvertrag
die Gebräuche
Prinzip der günstigeren Bedingungen: Generell gilt, dass man von der übergeordneten Rechtsquelle keine abweichenden Regelungen treffen darf, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen. Eine dieser Ausnahmen bildet das Prinzip der günstigeren Bedingung. Demnach können Regelungen Gültigkeit besitzen, die im Arbeitsvertrag oder in Kollektivverträgen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, doch günstiger für den Arbeitnehmer sind.
BEISPIELE für Normen in den verschiedenen Rechtsquellen
Verfassung, Art. 1: „Italien ist eine demokratische, auf die Arbeit gegründete Republik.“
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 45: „(1) Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.“
Landesgesetz vom 27. Oktober 1988, Nr. 41 - Umgestaltung der Dienststellen für Umwelt- und Arbeitsschutz 1: „Die vom Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 1975, Nr. 474, in geltender Fassung, zugewiesenen Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit und der Sicherheit der Maschinen oder Anlagen werden in Südtirol nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und der entsprechenden Durchführungsverordnung ausgeübt.“
Ein mittelalterlicher Brauch im Bausektor: Wenn der Rohbau eines Gebäudes fertiggestellt und der Dachstuhl errichtet ist, findet auf der Baustelle das Firstfest statt. Alle Arbeiter nehmen mit dem Bauherrn und dem Architekten an dem Umtrunk teil. Dieser Brauch ist mit dem Erntedankfest vergleichbar und geht auf mittelalterliche Formen der Abgeltung der Arbeitsleistung zurück, die als rechtsverbindliche Handlungen betrachtet wurden.
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