Verbrauchertelegramm
Neue Landesförderung für Energiesparmaßnahmen
Eine Landesförderung von bis zu 70 Prozent für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen ist das Resultat monatelanger Vorarbeit von Seiten der zuständigen Landesämter. Generell wird der Landesbeitrag im Ausmaß von 50 Prozent der anerkannten Kosten vergeben. Im Falle der Wärmedämmmaßnahmen kann er auf 30 Prozent herabgesetzt oder im Falle von Kondominien mit mindestens fünf Baueinheiten sogar auf 70 Prozent angehoben werden. Von diesen Förderungen betroffen sind in erster Linie bestehende Gebäude. Für den Neubau gibt es hingegen kaum mehr Förderungen.
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it