Verbrauchertelegramm
Einkaufen im Internet
„Kein Anbieter liefert diesen Artikel aktuell nach Italien“
Man freut sich über das im Internet gefundene Schnäppchen, und nach Wahl des Lieferlands heißt es plötzlich: ‘Dieser Artikel kann nicht nach Italien geliefert werden’. Oder aber die Lieferspesen aber nach Italien betragen über 100 Euro.
Solche Ausschlüsse bestimmter Länder fallen unter den Begriff „Geoblocking“. Dazu gehört nicht lediglich das Rerouting, also das Weiterleiten auf die nationale Version der Website jenes Landes, in dem der Konsument seinen Wohnsitz hat (z. B. von www.händler.de auf www.händler.it), sondern eben auch die Weigerung des Händlers, seine Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat anzubieten und die Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Preisen gemäß dem Wohnsitz des Konsumenten.
Dei Europäische Kommission möchte mit einem Maßnahmenpaket Online-Shopping im gesamten EU-Raum sicherer und einfacher machen. Einer der Kernpunkte ist das Verbot von Geoblocking und der damit verbundenen Diskriminierung. Denn solche Preisdiskriminierungen aufgrund von Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz sind eigentlich seit Ende 2009 durch die Dienstleistungsrichtlinie EU-weit verboten, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor (z.B. Urheberrechte oder Einfuhrverbote wie bei Tabakwaren oder Lotterien).
Solche Ausschlüsse bestimmter Länder fallen unter den Begriff „Geoblocking“. Dazu gehört nicht lediglich das Rerouting, also das Weiterleiten auf die nationale Version der Website jenes Landes, in dem der Konsument seinen Wohnsitz hat (z. B. von www.händler.de auf www.händler.it), sondern eben auch die Weigerung des Händlers, seine Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat anzubieten und die Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Preisen gemäß dem Wohnsitz des Konsumenten.
Dei Europäische Kommission möchte mit einem Maßnahmenpaket Online-Shopping im gesamten EU-Raum sicherer und einfacher machen. Einer der Kernpunkte ist das Verbot von Geoblocking und der damit verbundenen Diskriminierung. Denn solche Preisdiskriminierungen aufgrund von Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz sind eigentlich seit Ende 2009 durch die Dienstleistungsrichtlinie EU-weit verboten, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor (z.B. Urheberrechte oder Einfuhrverbote wie bei Tabakwaren oder Lotterien).
Das Europäische Verbraucherzentrum
ist für jede Meldung in Bezug
auf die Dienstleistungsrichtlinie dankbar,
Tel. 0471 / 980 939, info@euroconsumatori.org
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