Inhaltlich können drei Schwerpunkte des Erreichten als guter Kompromiss hinsichtlich der Vorschläge, die vom Betrieb WK. vorgelegt wurden, hervorgehoben werden.
Zum ersten die Gehaltserhöhung, wozu der Betrieb eine Null vorgeschlagen hat, wurde erreicht, dass mit 01. Februar 2017 25 Euro berechnet auf die Kategorie „ C“ der Grundlohn erhöht wird. Die nächste Lohnerhöhung erfolgt im Ausmaß von 50 Euro, immer berechnet auf der Kategorie „C“, mit 01. Jänner 2018. Alle anderen Kategorien ( im Kollektivvertrag als Einstufungsebenen vermerkt) erhalten die Grundlohn-Gehaltserhöhungen im Verhältnis.
Als nächster erreichter Punkt der Verbesserung kann die Erhöhung von 0,5 Prozent für die Einzahlung in die Zusatzrente im Laborfonds von Seiten des Betriebes verzeichnet werden.
Im Konkreten: der Arbeitgeber Weisses Kreuz erhöht den Beitrag für die Zusatzrente ab 01. März 2017 auf zwei Prozent für all jene Angestellten, die zum Zeitpunkt der Unterschrift dieses Kollektivvertrages, also 15. Februar, den Beitrag von mindestens zwei Prozent in den Zusatzrentenfonds Laborfonds einzahlen. Ab 01. Juni wird der Betrag von zwei Prozent von Seiten des Betriebes auch für all jene einbezahlt, die selber den Einzahlungsbetrag immer nur im Laborfonds auf zwei Prozent erhöhen.
Als dritter Punkt der zeitgemäßen Verbesserung erscheint die vorhersehbare Einzahlung in den Gesundheitsfonds des Landes. Hierzu wurde vereinbart dass der Betrieb Weisses Kreuz die Mitarbeiter in den Landesgesundheitsfonds einschreiben wird. Pro Mitarbeiter wurden 120 Euro pro Jahr für diesen Zweck vereinbart.
Auch einige normative rechtliche, jedoch relative, Erneuerungen sind eingebracht worden: Beispielsweise ist die Kündigung von Seiten der Angestellten den rechtlichen Regeln angepasst worden, der Kollektivvertrag erneuert sich ohne Kündigung von einer der Vertragsparteien nach der Laufzeit von drei Jahre nicht mehr selbst um ein Jahr usw.