ASGB Rentner
Bedürftige Rentner und die 14. Rente für die über Vierundsechzigjährigen

Die 14. Rente, die jedes Jahr im Juli an bedürftigen Rentner ausbezahlt wird, steigt um 30 Prozent.
Mit der Mitteilung Nr. 1336/2017 hat das NISF/INPS am 28.03.2017 die Abänderungen in Bezug auf die 14. Rente veröffentlicht, die mit dem Absatz 187 des Artikels 1 im Haushaltsgesetz 2017 beschlossen worden sind. Die 14. Rente, die jedes Jahr im Juli an bedürftigen Rentner ausbezahlt wird, steigt um 30 Prozent. Als bedürftig werden nun auch jene Rentner betrachtet, deren Jahreseinkommen aus Rente nicht das zweifache einer Mindestrente übersteigt. Die Erhöhung der 14. Rente wird 2017 im Vergleich zu den, im Jahr 2016 geltenden Einkommensobergrenzen durchgeführt. Somit wird all jenen Rentnern, die den 64. Geburtstag erreicht haben und monatlich nicht mehr als ca. 750 Euro an Rente beziehen, im Juli 2017 eine 14. Rente ausbezahlt, die 30 Prozent höher ist als jene, die 2016 ausbezahlt worden ist. Zudem kommen mehr Rentner in den Genuss dieser Förderung, denn sie steht nun auch jenen zu, deren Jahreseinkommen nicht das zweifache der Mindestrente übersteigt. Zum ersten Mal werden Rentner, deren monatliche Rente eine Summe zwischen ca. 750 Euro und ca. 1000 Euro beträgt, im Juli 2017 die 14. Rente erhalten. Allerdings fällt die 14. Rente für diese neue Gruppe von Rentnern geringer aus als jene der „alten“ Nutznießer. Ihr Jahreseinkommen erhöht sich aber mit einem Schlag um diese Summe, während jenes der alten Nutznießer „nur“ um 30 Prozent steigt. Das NISF/INPS weist drauf hin, dass die betroffenen Rentner von Amts wegen ihre zustehende 14. Rente ausbezahlt bekommen, sobald die damit zusammenhängenden Einkommen vom Steuerjahr 2016 zur Verfügung stehen.
Was ändert sich bei der vierzehnten Rente ab 2017 | ||||||
von 2008 bis 2016 | ab 2017 | |||||
Bezugnehmend zu den Beitragsjahren | 14.Rente** | persönliches Jahreseinkommen aus Rente** |
14.Rente** | persönliches Jahreseinkommen aus Rente** |
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von | bis | von | bis | |||
Lohnabhängige: bis zu 15 Beitragsjahre* | keinen Anspruch |
9.786,87 Euro | 13.049,14 Euro | 336,00 Euro | 9.786,87 Euro | 13.049,14 Euro |
336 Euro | 9.786,86 Euro | 437,00 Euro | 9.786,86 Euro | |||
Lohnabhängige: zwischen 15 und 25 Beitragsjahre* | keinen Anspruch |
9.786,87 Euro | 13.049,14 Euro | 420,00 Euro | 9.786,87 Euro | 13.049,14 Euro |
420 Euro | 9.786,86 Euro | 546,00 Euro | 9.786,86 Euro | |||
Lohnabhängige: über 25 Beitragsjahre* | keinen Anspruch |
9.786,87 Euro | 13.049,14 Euro | 504,00 Euro | 9.786,87 Euro | 13.049,14 Euro |
504 Euro | 9.786,86 Euro | 655,00 Euro | 9.786,86 Euro | |||
* Selbständige brauchen jeweils 3 Beitragsjahre mehr * Die 14. Rente wird seit 2007 jedes Jahr zusätzlich zur normalen Rente im Juli ausbezahlt, unter Berücksichtigung der Beitragsjahre und der persönlichen Höchstgrenze beim Jahreseinkommen, sobald ein Rentner das Alter von 64 Jahre erreicht hat. |