ASGB Rentner
Aufbewahrung von Dokumenten
Folgende Liste gibt Auskunft darüber, wie lange laut Information der Verbraucherzentrale
einzelne Dokumente aufbewahrt werden sollten:
einzelne Dokumente aufbewahrt werden sollten:
Autosteuer (Zahlungsbeleg): drei Jahre nach Fälligkeit
Fernsehgebühr: zehn Jahre
Kondominiumsspesen: fünf Jahre und für außerordentliche Spesen zehn Jahre.
Mieten (Zahlungsbeleg): fünf Jahre
Gemeindeimmobiliensteuer GIS: fünf Jahre
Rechnungen Gas und Müllabfuhr: fünf Jahre
Stromrechnungen mit Fernsehgebühr ab Juli 2016: zehn Jahre
Dokumente Steuererklärungen: bis zum Ablauf des 5. Jahres nach Hinterlegung der Steuererklärung; im Falle von Steuervergütungen im Rahmen von Sanierungen und Energiesparmaßnahmen oder Möbelbonus: 15 Jahre.