SPEZIAL
Steuerkontrollen für Einkommen und Vermögen im Ausland
Auf internationaler Ebene wird die Steuerflucht durch den automatischen Informationsaustausch immer stärker bekämpft. Angesichts dessen wird das italienische Finanzamt früher oder später von einem Auslandsvermögen erfahren. In den nächsten Jahren werden die Informationen über Bankkonten im Ausland vereinfacht und automatisch dem italienischen Fiskus mitgeteilt.
Das Jahr 2017 soll der Startschuss im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung sein. Mit 1. Jänner 2017 sind neue Bestimmungen in Kraft getreten, die es ermöglichen, den automatischen Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden verschiedener Staaten zu erleichtern. Aufgrund dieser Maßnahme steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Auslandsvermögen und Auslandseinkommen entdeckt wird, beträchtlich an.
Die Bestimmungen sehen vor, dass Einkommen wie ausländische Renten, Arbeitseinkommen, Lebensversicherungen, Bankkonten und Sparbücher sowie Immobilien in Italien deklariert werden müssen. Auch bereits im Ausland besteuerte Einkünfte müssen in Italien angegeben werden; die im Ausland bezahlte Steuer wird hier verrechnet.
Das Jahr 2017 soll der Startschuss im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung sein. Mit 1. Jänner 2017 sind neue Bestimmungen in Kraft getreten, die es ermöglichen, den automatischen Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden verschiedener Staaten zu erleichtern. Aufgrund dieser Maßnahme steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Auslandsvermögen und Auslandseinkommen entdeckt wird, beträchtlich an.
Die Bestimmungen sehen vor, dass Einkommen wie ausländische Renten, Arbeitseinkommen, Lebensversicherungen, Bankkonten und Sparbücher sowie Immobilien in Italien deklariert werden müssen. Auch bereits im Ausland besteuerte Einkünfte müssen in Italien angegeben werden; die im Ausland bezahlte Steuer wird hier verrechnet.
Das Mod. CU (certificazione unica) für die im Jahr 2016 ausbezahlte Renten, Arbeitslosenunterstützungen, Mutterschaftsgelder und Unfallgelder (INPS und INAIL) können direkt bei der Abfassung der Steuererklärung mit der entsprechenden Vollmacht sowie mit einem Ausweis gedruckt werden.