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Jugendliche, die im Jahr 2016 gearbeitet haben

Falls die Kinder im Jahr 2016 gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben, ist es wichtig deren C.U. bzw. andere Einkommensbestätigungen bei der Abfassung der eigenen Steuererklärung mitzubringen. Einerseits muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren und andererseits kann es durchaus sein, dass durch die Abfassung einer Steuererklärung ein Steuerguthaben erzielt werden kann. Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben
oder im letzten Jahr nicht das ganze Jahr versichert waren, können durch die Abfassung einer Steuererklärung ein Steuerguthaben erzielen, wenn kein Steuerausgleich getätigt wurde. Auf jeden Fall sollten sich diese mit den entsprechenden Unterlagen an unser Büro wenden, um die Berechnung der Steuer zu überprüfen. Dies gilt auch für Lehrlinge oder Jugendliche, die im Laufe des Jahres 2016 ihr erstes Arbeitsverhältnis aufgenommen haben.

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Öffnungszeiten während der Steuererklärungen

BOZEN:
Montag: 8.30 – 12.00; 14.00 – 17.00; 19.00 – 21.00
Dienstag – Freitag: 8.30 – 12.00; 14.00 – 17.00
SCHLANDERS:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8.00 – 12.00; 14.00 – 18.00

Dienstag, Freitag: 8.00 – 12.00
MERAN:
Montag – Donnerstag: 8.00 – 11.30; 14.00 – 18.00

Freitag: 8.00 – 11.30
BRIXEN:
Montag – Freitag: 8.00 – 11.30; 14.00 – 16.30
STERZING:
nur mit Vormerkung
BRUNECK:
Montag – Donnerstag: 8.30 – 12.00; 15.00 – 18.00

Freitags: 8.30 – 12.00
NEUMARKT:
nur mit Vormerkung