Verbrauchertelegramm
Energiemarkt
Abschaffung des geschützten Marktes ab 2019
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Das Markt- und Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 124/2017) sieht einige wichtige Neuerungen für den Strom- und Gasmarkt vor. Die für die VerbraucherInnen einschneidendste Maßnahme, welche von der Regierung verabschiedet wurde, ist die Abschaffung des sogenannten geschützten Marktes für Strom und Gas mit 1. Juli 2019. Diese ist von den Verbraucherverbänden, unter ihnen auch die VZS, in Anbetracht der Risiken einer "wilden" Liberalisierung des Energie- und Gasmarktes für die Familien und NutzerInnen im Allgemeinen, auf das Schärfste kritisiert worden. Um den vollständigen Vergleich der Angebote und ihre öffentliche Sichtbarkeit zu gewährleisten, sieht das Wettbewerbsgesetz innerhalb von fünf Monaten ab Inkrafttretens des Gesetzes (mittels Verfügung durch die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas) die Schaffung und Verwaltung (durch den Betreiber des integrierten Informationssystems SII) einer entsprechenden Informationsplattform vor, auf welcher die aktuellen Angebote für Strom und Gas gesammelt und öffentlich einsehbar sind, mit besonderem Augenmerk auf Haushalte, Betriebe mit niederer Vertragsleistung und solche, deren Verbrauch nicht mehr als 200.000 Standardkubikmeter Gas beträgt. Die Strom- und Gasanbieter auf dem italienischen Markt müssen diese Angebote verpflichtend übermitteln.
Ab dem 1. Januar 2018 müssen die Endkunden auf dem geschützten Markt, entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, von ihrem Anbieter angemessen über die Überschreitung des „geschützten“ Preises informiert werden. Die Verbraucherzentrale meint dazu: „Die Abschaffung des geschützten Marktes und der Wechsel vom geschützten Preis zu jenem des freien Marktes, wird den KonsumentInnen einiges Kopfzerbrechen bereiten. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen der Regierung zur Gestaltung dieser schwierigen Übergangsphase effektiv sein werden oder nicht. Eine maßgebliche Rolle wird dabei den Verbraucherorganisationen mit ihren Informations- und Beratungstätigkeiten zukommen, welche den VerbraucherInnen immer mehr zur Seite stehen.“
Ab dem 1. Januar 2018 müssen die Endkunden auf dem geschützten Markt, entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, von ihrem Anbieter angemessen über die Überschreitung des „geschützten“ Preises informiert werden. Die Verbraucherzentrale meint dazu: „Die Abschaffung des geschützten Marktes und der Wechsel vom geschützten Preis zu jenem des freien Marktes, wird den KonsumentInnen einiges Kopfzerbrechen bereiten. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen der Regierung zur Gestaltung dieser schwierigen Übergangsphase effektiv sein werden oder nicht. Eine maßgebliche Rolle wird dabei den Verbraucherorganisationen mit ihren Informations- und Beratungstätigkeiten zukommen, welche den VerbraucherInnen immer mehr zur Seite stehen.“