Verbrauchertelegramm

Wer sein Haus selbst baut zahlt mehr Mehrwertsteuer

VZS: Im Parlament Beendigung der Mehrwertsteuerbenachteiligung der Selbstbauer verfolgen
Voraussetzung ist, dass das Gebäude die Energieklasse A oder B erreicht. Wenn ich die Wohnung von der Baufirma kaufe, kann ich 50 Prozent der Mehrwertsteuer absetzen. Sollte ich allerdings auf eigenem Baugrund die Wohnung bauen lassen, indem ich mit Werkvertrag und Rechnung die jeweiligen Handwerker bezahle, so bin ich von dieser Steuererleichterung ausgeschlossen. Nun trifft es bei uns in Südtirol häufig zu, dass Familien den Baugrund schon besitzen oder das alte Gebäude abbrechen und daher den Neubau in Auftrag geben. Für diese Baumaßnahmen sind keine staatlichen Sonderförderungen vorgesehen. Viele haben sich an die Verbraucherzentrale gewendet, um nachzufragen, ob es möglich wäre, diese Benachteiligung auszuräumen, da sie der Meinung sind, durch den Bau ebenfalls die Wirtschaft zu fördern – so wie es Baufirmen tun – und andererseits durch die Energiesparmaßnahmen auch für die Umwelt einen positiven Beitrag zu leisten. Es handelt sich meistens um Erstwohnungen für junge Familien, die jede finanzielle Unterstützung brauchen können.
Prinzipiell will der Staat den Energiestandard der Gebäude erhöhen, fördert aber nur den Wohnungsmarkt der Baufirmen. Die Privaten haben keine Lobby, die sich für sie einsetzt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ersucht die Südtiroler Parlamentarier in Kammer und Senat die Beendigung der Benachteiligung der Selbstbauer bei der Mehrwertsteuer bei einer Verlängerung der Begünstigungen zu betreiben. In Südtirol ist nämlich der Selbstbau weit verbreitet.

Verbrauchertelegramm
Energiemarkt

Abschaffung des geschützten Marktes ab 2019

Internetportal für Angebote und weitere Neuerungen
Das Markt- und Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 124/2017) sieht einige wichtige Neuerungen für den Strom- und Gasmarkt vor. Die für die VerbraucherInnen einschneidendste Maßnahme, welche von der Regierung verabschiedet wurde, ist die Abschaffung des sogenannten geschützten Marktes für Strom und Gas mit 1. Juli 2019. Diese ist von den Verbraucherverbänden, unter ihnen auch die VZS, in Anbetracht der Risiken einer "wilden" Liberalisierung des Energie- und Gasmarktes für die Familien und NutzerInnen im Allgemeinen, auf das Schärfste kritisiert worden. Um den vollständigen Vergleich der Angebote und ihre öffentliche Sichtbarkeit zu gewährleisten, sieht das Wettbewerbsgesetz innerhalb von fünf Monaten ab Inkrafttretens des Gesetzes (mittels Verfügung durch die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas) die Schaffung und Verwaltung (durch den Betreiber des integrierten Informationssystems SII) einer entsprechenden Informationsplattform vor, auf welcher die aktuellen Angebote für Strom und Gas gesammelt und öffentlich einsehbar sind, mit besonderem Augenmerk auf Haushalte, Betriebe mit niederer Vertragsleistung und solche, deren Verbrauch nicht mehr als 200.000 Standardkubikmeter Gas beträgt. Die Strom- und Gasanbieter auf dem italienischen Markt müssen diese Angebote verpflichtend übermitteln.
Ab dem 1. Januar 2018 müssen die Endkunden auf dem geschützten Markt, entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, von ihrem Anbieter angemessen über die Überschreitung des „geschützten“ Preises informiert werden. Die Verbraucherzentrale meint dazu: „Die Abschaffung des geschützten Marktes und der Wechsel vom geschützten Preis zu jenem des freien Marktes, wird den KonsumentInnen einiges Kopfzerbrechen bereiten. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen der Regierung zur Gestaltung dieser schwierigen Übergangsphase effektiv sein werden oder nicht. Eine maßgebliche Rolle wird dabei den Verbraucherorganisationen mit ihren Informations- und Beratungstätigkeiten zukommen, welche den VerbraucherInnen immer mehr zur Seite stehen.“