Metall 


ASGB-Metall hilft

Durch tragische Umstände ist eine Familie im Eisacktal in große Not geraten und läuft nun Gefahr, ihr Wohnung zu verlieren. Der Vater, ein Arbeiter in einem Metallbetrieb, ist vor kurzem an einer schweren Krankheit verstorben und die Mutter mit zwei minderjährigen Kindern ist außer Stande, weiterhin die Kreditraten zu zahlen. Der Vorstand der Gewerkschaft Metall hat deshalb bei seiner letzten Sitzung im August beschlossen, der Familie eine Spende zukommen zu lassen, damit ihr wenigstens das Zuhause erhalten bleibt. Wir erinnern daran, wie wichtig es bei einer Kreditaufnahme für den Kauf oder Bau einer Wohnung ist, eine Ablebensversicherung des Kreditnehmers abzuschießen, damit den Hinterbliebenen im Todesfalle abgesichert sind und nicht Gefahr laufen, alles zu verlieren.

SSG


Vorstrecken von Schülerbeträgen
von Seiten der begleitenden Lehrpersonen?

An einigen Schulen werden Kolleginnen und Kollegen von der Schulführungskraft dazu aufgefordert, Schülerbeträge bei schulbegleitenden Veranstaltungen aus eigener Tasche vorzustrecken.
Nach erfolgtem Ausgang soll dann die Rückvergütung gegen Vorlage der entsprechenden Dokumentation mit Handverlag erfolgen.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, wonach Geldmittel nicht mehr vor jedem einzelnen Ausgang von den Schülern eingesammelt werden dürfen (sondern als Gesamtbetrag von den Eltern auf das Konto der Schule überwiesen werden) stehen nun nicht nur die Lehrpersonen, sondern auch die Verwaltungen der Schulen vor einigen Problemen. Die bürokratischen Hürden werden von den Sachbearbeitern in der Verwaltung als enorm bezeichnet. Deren Ängste, dass Gelder, welche sie den Lehrpersonen in die Hand vorstrecken, nicht mit Beleg dokumentiert und sie dann dafür verantwortlich gemacht würden, sind ebenso verständlich, wie der Ärger der Lehrpersonen, welche es für Unrecht halten, dass sie mit persönlichen Mitteln, Gelder vorstrecken müssten.
Die Bedürfnisse einer transparenten Verwaltung, die Ängste der Angestellten, persönlich haftbar gemacht zu werden und das persönliche Recht der Lehrpersonen über die eigenen Geldmittel zu verfügen, kollidieren. Die immer komplexer werdenden Abläufe in der Verwaltung werden so der Nutzerpyramide immer nach unten abgewälzt.
Aus rein rechtlicher Sicht gibt es keine Bestimmung, wonach eine Lehrperson (Privatperson) zur Vorstreckung von Geldmitteln aus der eigenen Tasche verpflichtet werden kann. Auch ein Kollegiumsbeschluss kann das subjektive Recht Einzelner nicht einschränken. Wir haben uns nun mit der Bitte, man möge hier andere Möglichkeit der Abrechnung und Begleichung der Zahlungen finden, an die politisch Verantwortlichen gewandt.