ASGB LANDESBEDIENSTETE


Sichere dich mit einer Haftpflichtversicherung ab

Mit 01 September 2017 ist wieder die Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit gestartet. Wir bieten den Mitgliedern der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete eine Haftpflichtversicherung an, welche nicht nur Personen- und/oder Sachschäden versichert, sondern auch Vermögensschäden. Die Mitglieder der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete, unabhängig ihrer Funktion und von ihrem Berufsbild (ausgeschlossen bleibt lediglich der Sanitätsbereich), können sich jetzt gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit versichern. Diese Versicherungspolizze wurde über den Raiffeisen Versicherungsdienst mit der Gesellschaft Assimoco abgeschlossen und enthält folgenden Schutz:
Die Deckung beträgt Euro 1.500.000. Weitere Infos unter: www.asgb.org Fachgewerkschaft: Landesbedienstete.
Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:
a) 70 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung ohne buchhalterische Haftung
b) 125 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung – inklusive buchhalterische Haftung
c) 175 Euro pro Führungskraft in der öffentlichen Verwaltung.
Diese Sammelpolizze ist in Form eines Jahresvertrages abgeschlossen. Der Vertrag beginnt am 01.09.2017 und endet automatisch mit 01.09.2018.
Weitere Informationen
ASGB-Landesbedienstete
Silvius-Magnago Platz, 3
Landhaus 3/B
Tel. 0471 / 974 598
asgbl@asgb.org

Straßendienst 


Endlich ein dezentrales Abkommen
für geregelte und einheitliche Arbeitsbedingungen

Viele Sitzungen haben stattgefunden und seit Jahren beantragen die Gewerkschaften, dass die Arbeitsbedingungen im Bereich Straßendienst endlich geregelt werden. Die Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete hat sich immer mit großen Einsatz dafür eingesetzt und nun ist es endlich so weit. Die Verhandlungen haben im September begonnen.
Folgende Bereiche werden mit dem dezentralen Abkommen geregelt:
Arbeitszeit: obligatorische Pause, die Gliederung der Arbeitszeit auf Grund dienstlicher Erfordernisse, Arbeitszeitverschiebungen
Regelung des Bereitschaftsdienstes
Berechnung Zeitausgleich
Ausgleichsruhetage
Wir halten euch am Laufenden!
Neues Vorstandsmitglied
Unser Vorstandsmitglied Franz Unterkalmsteiner (Straßendienst Unterland) wird mit Anfang Jänner 2018 in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Aufgrund dessen hat der Vorstand in der Sitzung vom 31.07.2017 auf Antrag des Sekretariates einstimmig beschlossen, Herrn Christian Mayr (Straßendienst Unterland) in den Vorstand zu kooptieren.
Weitere Informationen
ASGB-Landesbedienstete
Silvius-Magnago Platz, 3
Landhaus 3/B
Tel. 0471 / 974 598
asgbl@asgb.org