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Stellungnahme zum Entwurf des neuen Wohnbaugesetzes

Den Entwurf des neuen Wohnbaugesetzes kann man getrost als unausgegoren bezeichnen.
Das aktuell gültige Landesgesetz Nr. 13/98, welches im Laufe der Zeit regelmäßige Anpassungen erfahren hat, ist im Wesentlichen durchaus ausgeglichen.
Deshalb ist es in diesem Zusammenhang völlig unverständlich, dass der zuständige Landesrat Christian Tommasini das Rad neu erfinden will. So wurde beispielsweise die Kompaktheit des neuen Wohnbaugesetzes, welches von den aktuell in Kraft stehenden 152 Artikel auf 54 Artikel geschrumpft ist, als außerordentliche Erleichterung der Lesbarkeit proklamiert. Fakt ist, dass dieses neue, gestutzte Gesetz nur einen groben Rahmen vorgibt, der vorsieht, dass bedeutende Faktoren erst im Laufe der Zeit durch Beschlüsse der Landesregierung oder mittels Durchführungsverordnungen geregelt werden sollen. Unabhängig vom Umstand, dass dieses Gesetz aktuell somit kaum Rechtssicherheit bietet, wird es im Laufe der Zeit von Beschlüssen oder Durchführungsverordnungen derart gemästet werden, dass sich die Lesbarkeit im Vergleich zum gültigen Landesgesetz Nr. 13/98 zweifelsfrei verschlechtern wird.
Verschlechtern werden sich laut Gesetzesentwurf auch die Bedingungen für die Bürger. So wird leichtsinnig z.B. die angemessene Wohnfläche verringert. Eine Tatsache, die nicht nur planlos erscheint, sondern auf dem Rücken der Bürger ausgetragen wird.
Genauso achtlos ersetzt im Entwurf des neuen Wohnbaugesetzes die neue Berechnung der Konventionalfläche eine etablierte, gerechte Methode. Zukünftig gibt es keine Korrekturkoeffizienten mehr, d.h., dass die Fläche der Balkone, Keller, Terrassen etc. gleich berechnet wird, wie z.B. jene eines Wohnzimmers – mit ausschließlich negativen Folgen.
Das Beibehalten am System EEVE als Grundlage für Förderungen ist auch nicht nachvollziehbar, vor allem aufgrund des bekannten Sachverhaltes, dass sich die Einführung der EEVE in vielen Fällen negativ auf die Antragsteller ausgewirkt hat.
In dieser Form ist dieser Gesetzentwurf absolut abzulehnen, da er Unsicherheiten und großteils Rückschritte im Vergleich zur aktuellen Regelung birgt.

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Vorstellung einer neuen Mitarbeiterin

Mein Name ist Sara Porcile und ich wohne in Natz. Ich arbeite seit 2002 im Südtiroler Sanitätsbetrieb und war dort schon in verschiedenen Bereichen als Verwaltungssachbearbeiterin tätig. Im März 2018 habe ich die Funktion der Bezirkssekretärin der Fachgewerkschaft Gesundheit im Gesundheitsbezirk Brixen übernommen. Eine fachgerechte Beratung der Mitglieder liegt mir am Herzen und ich freue mich auf die neue Herausforderung.