Holzhandwerk


Kollektivvertrag unterzeichnet

Am 14.3.2018 wurde der nationale Arbeitskollektiv­vertrag für die Beschäftigten des Sektors Holzhandwerk unterzeichnet, (gültig bis zum 31.12.2018).
Die wichtigsten Ergebnisse:
Für die vertragslose Zeit wird eine einmalige Zahlung (Unatantum) von 150 Euro getätigt, aufgeteilt auf zwei gleiche Raten von 75 Euro, die mit dem April- und Julilohn ausbezahlt werden.
Die Lehrlinge erhalten diese einmalige Nachzahlung im Ausmaß von 70 Prozent.
Die Lohnerhöhungen von insgesamt 53 Euro (für die Kategorie D) Brutto wird mit dem März- und Julilohn 2018 ausbezahlt.

Bauindustrie

Landeszusatzvertrag Bauindustrie

Variables Lohnelement ab 01. Januar 2018 ausgehandelt

Kürzlich wurde im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Landeszusatzvertrag für die Bauindustrie das Abkommen über das variable Lohnelement (EVR) unterzeichnet, welches vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist. Von unserer Fachgewerkschaft waren bei den Verhandlungen die Fachsekretäre Werner Blaas und Friedl Oberlechner dabei. Zudem wurde auch das Abkommen für die Bezahlung der ersten drei Tage (Karenzzeit) über die Bauarbeiterkasse bei Krankheit mit kurzer Dauer (bis zu sechs Kalendertagen – gültig bis zum 30. September 2019), sowie jenes über die Auszahlung des Geburtengeldes über die Bauarbeiterkasse (200 Euro pro Kind – gültig bis zum 30. September 2018) unterzeichnet.