Bauindustrie
Landeszusatzvertrag Bauindustrie
Variables Lohnelement ab 01. Januar 2018 ausgehandelt
Kürzlich wurde im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Landeszusatzvertrag für die Bauindustrie das Abkommen über das variable Lohnelement (EVR) unterzeichnet, welches vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist. Von unserer Fachgewerkschaft waren bei den Verhandlungen die Fachsekretäre Werner Blaas und Friedl Oberlechner dabei. Zudem wurde auch das Abkommen für die Bezahlung der ersten drei Tage (Karenzzeit) über die Bauarbeiterkasse bei Krankheit mit kurzer Dauer (bis zu sechs Kalendertagen – gültig bis zum 30. September 2019), sowie jenes über die Auszahlung des Geburtengeldes über die Bauarbeiterkasse (200 Euro pro Kind – gültig bis zum 30. September 2018) unterzeichnet.