ASGB Rentner
Stromermäßigung an die Verbraucher
Die Südtiroler Haushalte sollen in den Genuss eines Kontingentes an kostenlosem Strom kommen.
Der Artikel 13 des Autonomiestatutes besagt: „Bei Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie haben die Konzessionsinhaber die Pflicht, den Provinzen Bozen und Trient jährlich und unentgeltlich an öffentliche Dienste und an bestimmte, durch Landesgesetz festzusetzende Verbrauchergruppen 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt konzessionierter mittlerer Nennleistung zu liefern.“
Bisher hat das Land die alternative Möglichkeit gewählt und anstelle der Stromermäßigung für die Bevölkerung den finanziellen Gegenwert eingehoben (jährlich 13 Millionen Euro). Der Nachtragshaushalt des Landes von 2017 sieht vor, dass der Artikel 13 nun endlich umgesetzt werden soll. Der ASGB hat bereits unmittelbar danach gefordert, dass die Stromermäßigung an die Verbraucher und zwar ohne bürokratische Hürden, weitergegeben werden muss.
Da bis heute keinerlei Entscheidungen getroffen wurden, hat der ASGB um eine Aussprache beim zuständigen Landesrat ersucht, welche am 09. April 2018 stattfand (das Ergebnis war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt, wir berichten in der nächsten Ausgabe).
Bisher hat das Land die alternative Möglichkeit gewählt und anstelle der Stromermäßigung für die Bevölkerung den finanziellen Gegenwert eingehoben (jährlich 13 Millionen Euro). Der Nachtragshaushalt des Landes von 2017 sieht vor, dass der Artikel 13 nun endlich umgesetzt werden soll. Der ASGB hat bereits unmittelbar danach gefordert, dass die Stromermäßigung an die Verbraucher und zwar ohne bürokratische Hürden, weitergegeben werden muss.
Da bis heute keinerlei Entscheidungen getroffen wurden, hat der ASGB um eine Aussprache beim zuständigen Landesrat ersucht, welche am 09. April 2018 stattfand (das Ergebnis war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt, wir berichten in der nächsten Ausgabe).