ASGB Rentner
Die Patientenverfügung
Referat von Primar Dr. Herbert Heidegger
Im Rahmen ihrer Vorstandssitzung im Februar 2018 konnten die ASGB-Rentner zu einem interessanten Referat einladen
Aus aktuellem Anlass und auf Einladung der ASGB–Rentner referierte der Leiter der Landesethikkommission, Primar Dr. Herbert Heidegger, am 20. Februar 2018 am Sitz des ASGB in Bozen über das im Jänner 2018 in Kraft getretene nationale Gesetz zur Patientenverfügung. Die Einladung dazu war vor allem an die Vorstandsmitglieder der ASGB-Rentner ergangen, richtete sich aber auch an die Vertreter der übrigen Fachgewerkschaften im ASGB.
Die Patientenverfügung gewährleistet die Mitbestimmung des Patienten bei der Erstellung und Durchführung seiner Therapie. Dies bedeutet, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verfassungsrechtlich geschützt ist , so dass keine Behandlung ohne Einwilligung des Patienten erfolgen darf, wobei seine Wünsche zu berücksichtigen sind.
Wie die Realität oft zeigt, kommen Menschen aufgrund des gesundheitlichen Zustandes oder durch einen Unfall in eine Situation, in der sie über den eigenen Therapieplan nicht mehr bestimmen können. In Situationen also, in denen ein Mensch nicht mehr urteils- und kommunikationsfähig ist, sei es krankheitsbedingt oder weil der Sterbeprozess eintritt, tritt der Wille des Patienten in Kraft, wenn er diesen in einer Patientenverfügung festgehalten und die Verfügung hinterlegt hat.
Primar Dr. Herbert Heidegger betont in seinen Ausführungen die Wichtigkeit einer vorsorglich getroffenen Patientenverfügung. Es handelt sich dabei um ein Formular, welches in Absprache mit dem Vertrauensarzt ausgefüllt und unterschrieben wird und bei der jeweiligen Gemeinde hinterlegt werden kann. Eine oder mehrere Vertrauenspersonen sollen mit eingebunden werden, für den Fall, dass der Patient nicht mehr für die Durchführung seiner Verfügung zu sorgen imstande ist. In einem solchen Fall kann die Vertrauensperson dafür sorgen, dass der Wille des Betroffenen auch berücksichtigt wird.
„Das Gesetz zur Patientenverfügung ist ein Gesetz zum Wohle des Menschen und ermöglicht ein würdevolles Sterben.“, unterstreicht Dr. Heidegger am Ende seiner Ausführungen.
Die Patientenverfügung gewährleistet die Mitbestimmung des Patienten bei der Erstellung und Durchführung seiner Therapie. Dies bedeutet, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verfassungsrechtlich geschützt ist , so dass keine Behandlung ohne Einwilligung des Patienten erfolgen darf, wobei seine Wünsche zu berücksichtigen sind.
Wie die Realität oft zeigt, kommen Menschen aufgrund des gesundheitlichen Zustandes oder durch einen Unfall in eine Situation, in der sie über den eigenen Therapieplan nicht mehr bestimmen können. In Situationen also, in denen ein Mensch nicht mehr urteils- und kommunikationsfähig ist, sei es krankheitsbedingt oder weil der Sterbeprozess eintritt, tritt der Wille des Patienten in Kraft, wenn er diesen in einer Patientenverfügung festgehalten und die Verfügung hinterlegt hat.
Primar Dr. Herbert Heidegger betont in seinen Ausführungen die Wichtigkeit einer vorsorglich getroffenen Patientenverfügung. Es handelt sich dabei um ein Formular, welches in Absprache mit dem Vertrauensarzt ausgefüllt und unterschrieben wird und bei der jeweiligen Gemeinde hinterlegt werden kann. Eine oder mehrere Vertrauenspersonen sollen mit eingebunden werden, für den Fall, dass der Patient nicht mehr für die Durchführung seiner Verfügung zu sorgen imstande ist. In einem solchen Fall kann die Vertrauensperson dafür sorgen, dass der Wille des Betroffenen auch berücksichtigt wird.
„Das Gesetz zur Patientenverfügung ist ein Gesetz zum Wohle des Menschen und ermöglicht ein würdevolles Sterben.“, unterstreicht Dr. Heidegger am Ende seiner Ausführungen.