ASGB-Jugend

Fit 4 Job, ein Projekt der ASGB-Jugend

Drei Monate jung – und bereits eine Erfolgsgeschichte
Obwohl wir wussten, dass Bewerbungstrainings in der Form, wie wir sie anbieten in Südtirol einzigartig sind, hatten wir zu Beginn auch etwas Bauchweh: wird unser Angebot, wie von uns konzipiert, auch angenommen? Haben wir vielleicht zu viel Energie und Zeit in ein Projekt gesteckt, welches die Mühe nicht wert ist?
Heute ist das Bauchweh passé und der Gewissheit gewichen, dass wir alles richtiggemacht haben!
Seit der Bekanntmachung unseres neuen Angebotes sind kontinuierlich Anfragen eingetrudelt. In den letzten Wochen haben wir regelmäßig Bewerbungstrainings, sei es für Gruppen, sei es für Einzelpersonen abgehalten. Und aktuell scheint es auch nicht, als würde die Nachfrage abflauen. Voraussichtlich werden der Sommer und der Herbst, die Jahreszeiten, wenn viele Schulabgänger auf Jobsuche sind, besonders intensiv werden. Inzwischen haben auch Schulen Kontakt zu uns aufgenommen, die unser Angebot für die Schüler zu schätzen wissen. In Anbetracht dieser Situation möchten wir allen danken, die uns unterstützt haben, diese vage Idee Realität werden zu lassen: in erster Linie dem Leitungsausschuss des ASGB, der in Kauf genommen hat, dass die Vorbereitung unseres Projektes viel Zeit in Anspruch nahm und es manchmal auch Terminkolli­sionen mit anderen wichtigen Treffen gegeben hat, sowie all jenen, die uns bei der Umsetzung geholfen haben. Namentlich erwähnen möchten wir Thomas Hochkofler, dessen Videos mit der Figur „Joe von Afing“ wesentlich zur Verbreitung unseres Angebots beigetragen hat und Thomas Sinha, der uns als Coach zur Verfügung gestanden hat und bei Fragen immer noch zur Verfügung steht.
Wir können getrost verkünden, dass die Rückmeldung all jener, die bei uns ein Bewerbungstraining besucht haben, positiv ausgefallen ist – ein Umstand der uns natürlich besonders bestärkt.
Unterschätze nicht die Bedeutung einer akkuraten Vorbereitung für die Bewerbung. Wenn du Hilfe brauchst, die ASGB-Jugend ist dein erster Ansprechpartner!

ASGB Rentner

Die Patientenverfügung

Referat von Primar Dr. Herbert Heidegger
Im Rahmen ihrer Vorstandssitzung im Februar 2018 konnten die ASGB-Rentner zu einem interessanten Referat einladen
Aus aktuellem Anlass und auf Einladung der ASGB–Rentner referierte der Leiter der Landesethikkommission, Primar Dr. Herbert Heidegger, am 20. Februar 2018 am Sitz des ASGB in Bozen über das im Jänner 2018 in Kraft getretene nationale Gesetz zur Patientenverfügung. Die Einladung dazu war vor allem an die Vorstandsmitglieder der ASGB-Rentner ergangen, richtete sich aber auch an die Vertreter der übrigen Fachgewerkschaften im ASGB.
Die Patientenverfügung gewährleistet die Mitbestimmung des Patienten bei der Erstellung und Durchführung seiner Therapie. Dies bedeutet, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verfassungsrechtlich geschützt ist , so dass keine Behandlung ohne Einwilligung des Patienten erfolgen darf, wobei seine Wünsche zu berücksichtigen sind.
Wie die Realität oft zeigt, kommen Menschen aufgrund des gesundheitlichen Zustandes oder durch einen Unfall in eine Situation, in der sie über den eigenen Therapieplan nicht mehr bestimmen können. In Situationen also, in denen ein Mensch nicht mehr urteils- und kommunikationsfähig ist, sei es krankheitsbedingt oder weil der Sterbeprozess eintritt, tritt der Wille des Patienten in Kraft, wenn er diesen in einer Patientenverfügung festgehalten und die Verfügung hinterlegt hat.
Primar Dr. Herbert Heidegger betont in seinen Ausführungen die Wichtigkeit einer vorsorglich getroffenen Patientenverfügung. Es handelt sich dabei um ein Formular, welches in Absprache mit dem Vertrauensarzt ausgefüllt und unterschrieben wird und bei der jeweiligen Gemeinde hinterlegt werden kann. Eine oder mehrere Vertrauenspersonen sollen mit eingebunden werden, für den Fall, dass der Patient nicht mehr für die Durchführung seiner Verfügung zu sorgen imstande ist. In einem solchen Fall kann die Vertrauensperson dafür sorgen, dass der Wille des Betroffenen auch berücksichtigt wird.
„Das Gesetz zur Patientenverfügung ist ein Gesetz zum Wohle des Menschen und ermöglicht ein würdevolles Sterben.“, unterstreicht Dr. Heidegger am Ende seiner Ausführungen.