GEW 


Erneuerung des Landeskollektivvertrages
der kleinen E-Werke

Am 25. Januar 2018 wurde der Landeskollektivvertrag für die kleinen E-Werke erneuert. Die wichtigsten Änderungen erseht ihr aus dieser Mitteilung.
Erhöhung der Grundlöhne
Mit der Novellierung des Landeskollektivvertrages ist es gelungen, Lohnerhöhungen auszuhandeln, welche in den untenstehenden Tabellen ersichtlich sind.
Bezahlung eines Una-Tantums (Pauschalbetrag)
Allen Beschäftigten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Landeskollektivvertrages beschäftigt waren, steht ein Pauschalbetrag zur wirtschaftlichen Abdeckung der vertragslosen Zeit im Ausmaß von 200 Euro Brutto für den Durchschnittsparameter 170,99, mit entsprechender Staffelung für die Lohnstufen, zu. Der Betrag wurde mit der Entlohnung des Monats Februar ausbezahlt.
Ergebnisprämie
Unternehmen, die innerhalb März 2018 keine Betriebsverhandlungen geführt haben, zahlen den Arbeitnehmern anstelle der Ergebnisprämie eine Prämie von 55,00 Euro Brutto für zwölf Monate mit Anlaufdatum 1. Januar 2018. Diese gilt für den Durchschnittsparameter 170,99 und wird den verschiedenen Lohnstufen entsprechend gestaffelt. Diese Prämie betrug im vorhergehenden Vertrag nur 10,00 Euro Brutto und konnte somit signifikant gesteigert werden.
Gemischte Arbeitstätigkeiten
Bedienstete, welche gemischte Arbeitstätigkeiten im Betrieb vornehmen, werden in jene Lohnstufe eingestuft, welche überwiegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit ausmacht, sowie, dass sie für mindestens 15 Tage innerhalb des Monats für mindestens sechs aufeinanderfolgende Monat abgeleistet wurde.
Zusatzrente
Mit Beginn 1. Januar 2018 erhalten jene Arbeitnehmer, die in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, einen um fünf Euro erhöhten Arbeitgeberbeitrag.
Laufzeit des Vertrages
Der neue Landeskollektivvertrag gilt bis 31.12.2018.
Einstufung Parameter Lohnerhöhung ab
01.10.2017
Lohnerhöhung ab
01.04.2018
Insgesamt
Q 248,37 50,84 50,84 101,68
A1 187,55 38,39 38,39 76,78
BS 170,99 35 35 70
B1 155,61 31,85 31,85 63,7
B2S 145,33 29,75 29,75 59,5
B2 135,22 27,68 27,68 55,36
CS 119,9 24,54 24,54 49,08
Einstufung Parameter Grundlohn ab 01.10.2017 Grundlohn ab
01.04.2018
Q 248,37 3109,71 3160,55
A1 187,55 2348,25 2386,64
BS 170,99 214,87 2175,87
B1 155,61 1948,37 1980,22
B2S 145,33 1819,59 1849,34
B2 135,22 1693,08 1720,76
CS 119,9 1501,17 1525,71
C1 108,51 1359,64 1380,85

Transport und Verkehr 

Nachgedacht

Richard Goller zur Situation im öffentlichen Nahverkehr

Wenn Privatinteressen mit öffentlichen Interessen kollidieren
Nahezu jedem Bürger ist bekannt, dass Monopolstellungen volkswirtschaftlich bedenklich sind, es sei denn, die öffentliche Hand hält diese zum Schutz des öffentlichen Interesses. Aus diesem Grund sollten Privatanbieter niemals außer Konkurrenz am Markt agieren, vor allem nicht, wenn die Waren oder Dienstleistungen essentiell für das Aufrechterhalten grundlegender Bedürfnisse sind.
In Südtirol sind wir mit der Situation einer Quasi-Monopolstellung im öffentlichen Nahverkehr konfrontiert, deren Akteur, die SAD Nahverkehrs A.G., auf dem besten Weg dahin ist, ihre Dienste entgegen der Ansprüche der Bevölkerung zu verrichten. Die Resultate dieser Betriebspolitik sind bereits spürbar und werden sich laufend verschlechtern: das einheimische Personal kündigt und wird mit ortsfremden Bediensteten ersetzt, welche den entscheidenden lokalen Gepflogenheiten, wie Zweisprachigkeit, Ortskundigkeit etc. nicht gerecht werden. Die Folge dieser kurzsichtigen Strategie sind unzufriedene Pendler und Touristen, sowie ein Imageverlust für die gesamte Provinz. Die politisch Verantwortlichen sehen untätig zu, wie ein einstiges Vorzeigeunternehmen eine gesamte Branche in Verruf bringt, da sie den Dienst gänzlich aus der Hand gegeben haben und nun nicht mehr die Kontrolle darüber haben.
Aus obengenannten Gründen erscheint es in der Tat einleuchtend, dass Transportunternehmen, welche Liniendienste fahren, mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand sein müssen, um die Möglichkeit zu schaffen, bei Bedarf auch regelnd eingreifen zu können. Dass Inhouse-Unternehmen profitabel und weitgehendst zu aller Zufriedenheit funktionieren, beweist das Modell Sasa in Bozen, Meran, Leifers und Lana. Obwohl die Sasa mehr als ein Drittel der Fahrtkilometer der SAD A.G. im Jahr 2016 absolviert hat – mit nicht einmal einem Drittel Umsatz – war sie imstande, einen ordentlichen Gewinn zu erwirtschaften. Die SAD A.G. hat hingegen im selben Zeitraum einen Verlust von fast 400.000 Euro eingefahren.
Dieser Vergleich soll verdeutlichen, dass der Nahverkehr in öffentlicher Hand gut aufgehoben ist. Man muss nur die Anzahl der Kündigungen, der Streiks oder die Personalzufriedenheit der Sasa-Bediensteten mit jener der SAD-Bediensteten vergleichen.
Der Umstand, dass private Akteure als Hauptziel ihrer Tätigkeit das Erwirtschaften von möglichst viel Geld in möglichst kürzester Zeit sehen, führt oft dazu, dass die Nachhaltigkeit der zu leistenden Dienste unter der Profitgier leidet. Dies ist der Grund, warum Wasser, Gas, die medizinische Grundversorgung und weitere wichtige Bereiche großteils öffentlich verwaltet werden - die Überlandlinien im öffentlichen Nahverkehr ausgenommen. Aus der Distanz zu kritisieren ist leicht, aber dennoch verstehe ich nicht, warum in der Vergangenheit nicht auch die Überlandlinien als Inhouse-Gesellschaft geführt wurden bzw. werden, vor allem da täglich tausende Pendler und Touristen von einem reibungslos verlaufenden Dienst abhängig sind. Eine Inhouse-Gesellschaft würde auch die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht und des ethnischen Proporzes garantieren. Also: Worauf warten wir?