Kommentar

Der 1. Mai und mehr

Liebe Mitglieder des ASGB,
der 1. Mai steht vor der Tür und wird auch dieses Jahr wieder traditionell in Völs am Schlern gefeiert. Unsere 1. Mai Feier steht heuer unter dem Motto: „Aufschwung für alle“. Wir haben uns für dieses Motto entschieden, da der Wirtschaftsaufschwung in Südtirol allgegenwärtig ist. Doch obwohl die Angestellten und Arbeitnehmer maßgeblich zu dieser Situation beitragen, profitieren diese mehrheitlich nicht vom Wachstum. Trotz der Erholung des Arbeitsmarktes gibt es Zuhauf Erwerbstätige, die trotz einer Vollzeitanstellung kaum über die Runden kommen. Stichwort Erwerbsarmut. Diese prekäre Situation führt zu einer Verarmung der Hauptsteuerzahler! Während die Betriebe in Krisenzeiten subventioniert wurden und großteils auf die Loyalität ihrer Angestellten zählen konnten, fordert der ASGB nun im Umkehrschluss dieselbe Loyalität für die Lohnabhängigen. Die Politik und die Betriebe sind nun gefordert ihrerseits spürbare Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitnehmer zu schaffen. Wirksame Maßnahmen für leistbares Wohnen, eine sozial ausgewogenere Förderpolitik im Sinne verteilungsgerechterer EEVE-Kriterien und nicht zuletzt der vermehrte Abschluss von Landeskollektivverträgen würden dazu führen, dass die Lohnabhängigen würdevoller bis ans Monatsende kommen. Wir werden das Motto unserer 1. Mai Feier sicher nicht auf diesen Tag beschränken. Unser Motto „Aufschwung für alle“ wird auch Messpfeiler dafür sein, welche Parteien wir im Landtagswahlkampf unterstützen. Es ist allerhöchste Zeit, dass sich die Politiker auf ihre Hauptwählerschaft besinnen, nämlich die Arbeitnehmer!
Zum Erscheinungsdatum dieser Ausgabe des Aktiv ist die Abfassung der Steuererklärungen des Modells 730 bereits in vollem Gange. Wichtige Informationen hierfür könnt ihr diesem Heft entnehmen.
Zu guter Letzt, liebe Leser, möchte ich euch herzlich zu unserer 1. Mai Feier einladen und hoffe auf eine rege Beteiligung von eurer Seite. Der Tag der Arbeit ist die beste Gelegenheit auf die Arbeitnehmersituation aufmerksam zu machen und mit Nachdruck einen Wandel zu fordern!
euer
Tony Tschenett,
Vorsitzender des ASGB

Aktuell

Gesetzentwurf Raum und Landschaft

Der zuständige Landesrat Richard Theiner verfolgt mit dem Gesetzentwurf Raum und Landschaft ein ehrgeiziges Ziel. Tatsache ist, dass das aktuell gültige Raumordnungsgesetz nicht mehr den gegenwärtigen Erfordernissen entspricht und mit der Ressource „nutzbare Fläche“ im Sinne der Nachhaltigkeit bedachtsam umgegangen werden muss. Dasselbe gilt auch für den Landschaftsschutz.
Auf der anderen Seite muss das Gesetz auch Maßnahmen enthalten, die der unverhältnismäßigen Verteuerung des Wohnraumes entgegenwirken. Im Gegensatz zum Entwurf des Wohnbauförderungsgesetzes von Landesrat Christian Tommasini wurde auffällig transparent gearbeitet und den Sozialpartnern wurde in mehreren Treffen der Gesetzentwurf erläutert. Es gab auch die Möglichkeit Stellungnahmen dazu abzuliefern, von der der ASGB auch Gebrauch gemacht hat.
In Bezug auf den Gesetzentwurf Raum und Landschaft gilt es festzuhalten, dass diese Materie äußerst kompliziert ist und eines intensiven Studiums bedarf. Deshalb haben wir uns im ASGB intern eingehend damit beschäftigt und alle Eventualitäten abgewogen. Wir hatten im Vorfeld einige Zweifel, die den Gesetzentwurf betreffen. Einerseits ging es inhaltlich darum, dass wir sichergestellt haben wollten, dass ein Vorbehalt für Flächen für den geförderten Wohnbau explizit verankert ist. Eine Tatsache, derer wir uns nicht sicher waren, denn es fehlt ein klarer Verweis auf die Enteignungsmöglichkeit von Flächen für den geförderten Wohnbau. Landesrat Theiner hat uns daraufhin im Rahmen einer Aussprache, an der alle vier Gewerkschaftsbünde teilgenommen haben, versichert, dass im Begleittext des Gesetzes, welches die Kriterien zur Umsetzung regelt, unmissverständlich auf die Enteignungsmöglichkeit hingewiesen wird und so jeglicher zweifelhafter Interpretationsmöglichkeit Luft aus den Segeln genommen wird.
Andererseits haben wir eine höhere Planungsmehrwertabgabe (Wertausgleich) gefordert, als sie vermutlich im Gesetz Einzug halten wird. Die Planungsmehrwertabgabe ist deshalb notwendig, da im Falle von Umwidmungen der Nutzungskategorie von Gebäuden oder der Ausweisung von neuem Bauland, der Wert ansteigt und anteilsmäßig an die Gemeinde übertragen werden sollte, die ihrerseits damit den geförderten Wohnbau unterstützt. Von unserer ursprünglichen Forderung von 50 Prozent Wertausgleich werden im Gesetz wahrscheinlich 30 Prozent festgeschrieben werden. Ein Umstand, mit dem man durchaus leben kann.
Abschließend kann man festhalten, dass der Gesetzentwurf Raum und Landschaft durchaus ausgewogen ist und hoffentlich die sich selbst auferlegten Ziele erfüllen wird.