Verbrauchertelegramm
1- und 2-Cent-Münzen
Bargeldzahlungen: wie funktioniert das mit der Abschaffung der Kleinstmünzen und den Rundungen?
![](magazin_img.php?src=A1148/1_Cent_Muenzen_iStock-153783344_fmt.jpg)
Frau L. hat in einem Geschäft einen Einkauf für 1,99 Euro getätigt und bar bezahlt. Auf dem Kassenbon findet sich zusätzlich die Angabe „Rundung +/-“ sowie der Betrag von 1 Euro-Cent, und die zu zahlende Summe macht 2 Euro aus. Frau L. möchte wissen, ob das so erlaubt ist?
Ja, seit Jänner 2018 wurde in Italien, die Produktion von 1 und 2 Cent-Münzen eingestellt. Die entsprechende Norm sieht vor, dass der zu zahlende Gesamtbetrag (und nicht die einzelnen Produktpreise!) auf die nächsten 5 Cent auf- oder abzurunden sind. Dabei werden die zu zahlenden Endbeträge, die auf 1, 2, 6 und 7 Cent enden, abgerundet, und die Beträge die auf 3, 4, 8 und 9 Cent enden, jeweils aufgerundet. Die Münzen zu 1 und 2 Cent verlieren ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel nicht, und können weiterhin verwendet werden.
Voraussetzungen für die Anwendung der Rundung ist es, dass die Zahlung in bar erfolgt – Beträge, die per Karte oder M-Payment (also über das Handy) beglichen werden, sind von der Rundung nicht betroffen.
Ja, seit Jänner 2018 wurde in Italien, die Produktion von 1 und 2 Cent-Münzen eingestellt. Die entsprechende Norm sieht vor, dass der zu zahlende Gesamtbetrag (und nicht die einzelnen Produktpreise!) auf die nächsten 5 Cent auf- oder abzurunden sind. Dabei werden die zu zahlenden Endbeträge, die auf 1, 2, 6 und 7 Cent enden, abgerundet, und die Beträge die auf 3, 4, 8 und 9 Cent enden, jeweils aufgerundet. Die Münzen zu 1 und 2 Cent verlieren ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel nicht, und können weiterhin verwendet werden.
Voraussetzungen für die Anwendung der Rundung ist es, dass die Zahlung in bar erfolgt – Beträge, die per Karte oder M-Payment (also über das Handy) beglichen werden, sind von der Rundung nicht betroffen.