Handwerk
Leistungen Bilaterale Körperschaft 2022-2023

Die vier Gewerkschaftsbünde und die zwei Handwerkerverbände Südtirols haben kürzlich das Abkommen unterzeichnet, das die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk zugunsten der Arbeitnehmer und der Unternehmen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 festlegt. Alle Leistungen des Vorjahres wurde beibehalten (mit Ausnahme des Sonderbeitrages Covid-19 für Körperpflege). Aber es gibt etliche Neuigkeiten in den Kapiteln „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ und „Unterstützung der Familie“. Es gibt einen Beitrag von 200 Euro für alle Lehrlinge, die das erste Schuljahr mit Erfolg abschließen. Dann gibt es Beiträge für Lehrlinge aller Schuljahre und für Meistertitelanwärter:innen, die in einem für ihr Geschlecht untypischen Beruf ausgebildet werden. Zur Unterstützung der Elternschaft sind nun auch Beiträge für die Spesen von Kindergärten und Tagesmütter vorgesehen.
Nachstehend eine Übersicht der ab 1. Jänner 2022 geltenden Kriterien:
