Öffentlicher Dienst
SANIPRO - Änderung bei Erstattung im Bereich Physiotherapie
Für sämtliche rehabilitative, physiotherapeutische oder osteopathische Leistungen (ebenso Stoßwellen – und Tecar- Therapien), welche vom Haus- oder Facharzt verschrieben wurden, werden 40 Prozent der erstattungsfähigen Kosten je von Physiotherapeuten, Osteopathen oder Chiropraktikern mit Ausstellungsdatum ab 1. Jänner 2024 ausgestellter Saldorechnung bis zu einem Maximalbetrag von 800 Euro erstattet.