Holzindustrie

Gesamtstaatlicher Kollektivvertrag erneuert

Am 28.Mai 2008 wurde der mit 31.12.2007 abgelaufene Nationale Arbeitskollektivvertrag für die ca. 500.000 Beschäftigten des Sektors Holzindustrie unterzeichnet. In Südtirol sind davon ca. 2000 Beschäftigte betroffen.
Hier nun die wichtigsten Neuerungen
1. Lohnerhöhungen
Sie werden in drei Raten wie folgt ausbezahlt:
2. Una-Tantum
Als Lohnnachzahlung für die so genannte „vertragslose Zeit" (01.01.08 bis 31.05.08) erhalten die Beschäftigten, welche am 31.05.2008 im Sektor beschäftigt waren, einen einmaligen Bruttobetrag von 225 Euro, welcher mit dem Septemberlohn 2008 über den Lohnstreifen ausbezahlt wird.
3. Sonderurlaub
Bei Geburt eines Kindes erhält der Vater einen bezahlten Tag an Sonderurlaub, wobei innerhalb der darauf folgenden fünf Arbeitstage der Geburtsschein dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
4. Dienstalterszulagen
Die derzeit geltenden Beträge der Dienstalterszulagen (DAZ) werden mit Wirkung ab 01.01.09 um zehn Prozent aufgewertet. Somit gelten ab 01.01.09 folgende Beträge:
5. Kündigungsfristen
Die Kündigung kann an jedem Wochentag erfolgen.
6. Dauer und Gültigkeit des Vertrages
- 01.01.2008 bis 31.03.2012 = Gültigkeit des normativen Teiles
- 01.01.2008 bis 31.03.2010 = Gültigkeit des wirtschaftlichen Teiles

Holzindustrie

Landeszusatzvertrag Holzhandwerk unterzeichnet

Am 4. März 2008 wurde der mit 31.12.1999 ausgelaufene lohnrechtliche Teil des Landeszusatzvertrages für das Holzhandwerk (in Ergänzung zur Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages vom 10.10.2007) unterzeichnet, wobei von der Fachgewerkschaft ASGB-Holz Kollege Werner Blaas Mitunterzeichner war. Das Abkommen wurde von der CISL nicht unterzeichnet (trotz eines nachträglichen Schlichtungsversuches beim Assessorat für Arbeit mit Landesrätin Gnecchi am 23.04.2008).
Die Neuerungen:
1. Landeszulage
2. Einmalige Auszahlung – Unatantum
Für die so genannte „vertragslose Zeit" bis zum 01.03.2008 erhalten alle Beschäftigten, die am Tag der Vertragsunterzeichnung (04.03.2008) bei einem Betrieb im Sektor HOLZ-HANDWERK beschäftigt waren, eine einmalige Auszahlung in Höhe von 50 Euro, welche mit dem Septemberlohn 2008 über den Lohnstreifen ausbezahlt wird.
Lehrlinge haben Anrecht auf 70 Prozent dieses Betrages.
3. Dauer des Abkommens
Das Abkommen hat eine Gültigkeit von drei Jahren (01.01.2008 bis 31.12.2010) und verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, falls eine der unterzeichnenden Parteien nicht innerhalb von sechs Monaten ab dessen Ablauf dieses schriftlich aufkündigt.