Holzindustrie
Landeszusatzvertrag Holzhandwerk unterzeichnet
Am 4. März 2008 wurde der mit 31.12.1999 ausgelaufene lohnrechtliche Teil des Landeszusatzvertrages für das Holzhandwerk (in Ergänzung zur Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages vom 10.10.2007) unterzeichnet, wobei von der Fachgewerkschaft ASGB-Holz Kollege Werner Blaas Mitunterzeichner war. Das Abkommen wurde von der CISL nicht unterzeichnet (trotz eines nachträglichen Schlichtungsversuches beim Assessorat für Arbeit mit Landesrätin Gnecchi am 23.04.2008).
Die Neuerungen:
1. Landeszulage
2. Einmalige Auszahlung – Unatantum
Für die so genannte „vertragslose Zeit" bis zum 01.03.2008 erhalten alle Beschäftigten, die am Tag der Vertragsunterzeichnung (04.03.2008) bei einem Betrieb im Sektor HOLZ-HANDWERK beschäftigt waren, eine einmalige Auszahlung in Höhe von 50 Euro, welche mit dem Septemberlohn 2008 über den Lohnstreifen ausbezahlt wird.
Lehrlinge haben Anrecht auf 70 Prozent dieses Betrages.
3. Dauer des Abkommens
Das Abkommen hat eine Gültigkeit von drei Jahren (01.01.2008 bis 31.12.2010) und verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, falls eine der unterzeichnenden Parteien nicht innerhalb von sechs Monaten ab dessen Ablauf dieses schriftlich aufkündigt.