Verbrauchertelegramm

Staatsrat bestätigt von Marktaufsicht 2016 verhängte Strafe gegen Volkswagen aufgrund unlauterer Handelspraktiken

Der Staatsrat hat in einer 92-seitigen Entscheidung das Schlusswort in einer seit 2016 anhängigen Rechtssache gesprochen, und die 2016 von der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt gegen Volkswagen aufgrund unlauterer Handelspraktiken verhängte Strafe von fünf Millionen Euro bestätigt.
Der Entscheidung des Staatsrats war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-27/22 vom 14.09.2023) vorausgegangen, welches festhält, dass durch den Grundsatz des „ne bis in idem“, wörtlich: nicht zweimal in der selben Angelegenheit keine zweite Strafe verhängt werden dürfe (Volkswagen war nämlich von der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zuge des Dieselskandals zur Zahlung einer Strafe von knapp einer Milliarde Euro verurteilt worden), wodurch die Strafe der italienischen Antitrust hinfällig würde.
In der sehr ausführlichen Entscheidung bestätigt der Staatsrat die Strafe von 2016, unter anderem da „keine materielle Übereinstimmung der von Antitrust und Staatsanwaltschaft Braunschweig festgestellten Fakten“ vorliege. Auch ist die Strafe der AGCM gegen Volkswagen Italia ausgestellt, während in Braunschweig der Konzern gestraft wurde: somit gäbe es auch keine Übereinstimmung der abgestraften Subjekte.
„Ob und inwieweit das Urteil des Staatsrats für die beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterfeststellungsklage relevant sein kann, ist derzeit noch schwer abschätzbar“ meint VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.
Das Oberlandesgericht wird Mitte Juni die nächsten Schritte in der Musterfeststellungsklage der VZS, an welcher knapp 1.300 vor allem Südtiroler Verbraucher:innen beteiligt sind, bekannt geben.

Verbrauchertelegramm
Telepass: Gerbührenerhöhungen ab 1. Juli 2024

Welche sind die besten Alternativen?

Die von Telepass geplanten Erhöhungen für die elektronischen Mautsysteme (auch Drive-Through-Zahlungssystem genannt) betreffen ab 1. Juli 2024 die Fixkosten der verschiedenen angebotenen Dienste. So wird das „Basisangebot“ von 1,83 Euro auf 3,90 Euro pro Monat steigen, zu denen noch die Kosten für Mautgebühren und Zusatzdienste hinzukommen. Der Tarif „Easy“ wird hingegen von 2,50 Euro auf 4,64 Euro pro Monat erhöht; das Angebot umfasst Dienstleistungen wie das Bezahlen von blauen Parkplätzen, Autowaschanlagen und andere Dienstleistungen, die in der App zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Diensten und den entsprechenden Tarifen von Telepass finden Sie unter www.telepass.com/it/privati.
Die attraktivsten Alternativen in Bezug auf die Fixkosten werden derzeit von den Betreibern UnipolMove und MooneyGo angeboten.
UnipolMove bietet zwei verschiedene Angebotsmöglichkeiten an: „Basic“, mit kostenlosen Gebühren im ersten Jahr und darauffolgend 1,50 Euro pro Monat; „Pay-per-Use“ zu 0,50 Euro pro Tag für jeden Tag der Nutzung.
Weitere Informationen über Dienste und Tarife: www.unipolmove.it/
MooneyGo bietet auch zwei verschiedene Angebotsmöglichkeiten an: das „Abonnement für Vielreisende“ zum Preis von 1,50 Euro pro Monat, mit einer Aktivierungs- und Liefergebühr von 5 Euro. Und das „Pay-per-Use“-Abonnement für Gelegenheitsreisende zu einem Preis von 2,20 Euro pro Monat nur während der Monate, in denen der Dienst genutzt wird, mit einer Aktivierungs- und Liefergebühr von zehn Euro für das Gerät.
Weitere Informationen über Dienste und Tarife: www.mooneygo.it/telepedaggio/