Gastgewerbe


Neuer Kollektivvertrag für Nichtbeherbergungsbetriebe, Bars, Restaurants und Mensen

Am 5. Juni 2024 wurde der neue Nationale Kollektivvertrag (NAKV) für den Sektor „pubblici esercizi“ unterzeichnet, der Bars, Restaurants und Mensen umfasst. Dieser Vertrag war seit drei Jahren ausgelaufen und betrifft etwa 10.500 Arbeitnehmer in Südtirol.
Alex Piras, Fachsekretär des ASGB-Handel/Gastgewerbe, begrüßt den Abschluss dieses Kollektivvertrages. Er bedauert jedoch, dass auf nationaler Ebene nur ein Teilbereich des Tourismus abgedeckt wird – nämlich die Nichtbeherbergungsbetriebe wie Restaurants, Bars und Mensen. Die Mitarbeiter der Hotellerie müssen weiterhin auf den Abschluss ihres Kollektivvertrages warten. Der ASGB setzt sich daher gemeinsam mit anderen lokalen Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband HGV für einen einheitlichen Landeszusatzvertrag für den Südtiroler Tourismussektor ein. Dieser regelt weitgehend die Zusatzbestimmungen für die Beschäftigten im Hotel- und Restaurantbereich. Eine weitere Angleichung dieser beiden Bereiche ist bereits Gegenstand der laufenden Verhandlungen zur Erneuerung des Landeszusatzvertrages mit dem HGV.
Lohnerhöhungen
Der neue nationale Kollektivvertrag für Restaurants, Bars und Mensen sieht Lohnerhöhungen in Höhe von insgesamt 200 Euro vor, die in fünf Schritten bis zum Ende der Laufzeit des Kollektivvertrages erreicht werden. Der Grundlohn der 4. Kategorie, als Referenz für die Vertragsverhandlungen, wird wie folgt erhöht.
Laufzeit des neuen Kollektivvertrages:
01. Juni 2024 - 31. Dezember 2027.
Weitere Regelungen und Verbesserungen:
Erhöhung des Beitrages für den Gesundheitsfonds um drei Euro zu Lasten des Arbeitgebers. In Südtirol ist der zuständige Gesundheitsfonds mySanitour+.
Schutz der Arbeitsbedingungen für Frauen, die in diesem Sektor die Mehrheit der Beschäftigten darstellen:
Freistellung für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind: Zu den bezahlten 90 Tagen des INPS/NISF kommen weitere bezahlte 90 Tage Wartestand zu Lasten des Arbeitgebers hinzu. Es besteht die Möglichkeit, sich versetzen zu lassen und von unbehaglichen Arbeiten befreit zu werden.
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz: Schulungen, Informationen, Sensibilisierung, eine zusätzliche bezahlte Versammlungsstunde zu diesem Thema, Anlaufstellen und Konventionen mit Antigewaltzentren, Frauenhäusern und der Gleichstellungsrätin.
Chancengleichheit: Monitoring und Sammlung von Daten durch die bilaterale Körperschaft, um geschlechterspezifische Lohnungleichheiten zu beseitigen.
Gesundheit und Arbeitssicherheit: Einrichtung einer paritätischen Kommission bis zum 31.12.2024, um die bisherigen Standards zu überarbeiten.
Wir hoffen, dass bald auch für die Mitarbeiter der Hotellerie ähnliche Fortschritte erzielt werden können.

Gastgewerbe


STK: Maßnahmen zur Unterstützung

Auch dieses Jahr bietet die Südtiroler Tourismuskasse den Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeitern diverse Unterstützungsmaßnahmen.
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) hat auch in diesem Jahr Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedsbetrieben und ihren Mitarbeitern beschlossen. Die Kinderbetreuung wird auf das ganze Jahr ausgedehnt. Zu der Kinder-Sommerbetreuung kommen die ganzjährige Kleinkindbetreuung von 0 bis 3 Jahren sowie die Kinderbetreuung während des Kindergarten- bzw. Schuljahres hinzu.
Die Sommerbetreuung und die Betreuung unter dem Jahr werden mit maximal 300 Euro pro Kind und die Kleinkinderbetreuung mit maximal 500 Euro pro Kind unterstützt. Für jedes Kind muss dabei ein eigener Antrag gestellt und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
Weiters unterstützt die STK Familien beim Ankauf von Schulmaterial bis zu einem Maximum von 100 Euro pro Kind. Dies gilt für Schüler der Grundschule bis zur Matura. Es kann nur ein Antrag pro Familie eingereicht werden.
Eine weitere wichtige Leistung der STK ist die finanzielle Unterstützung für Alleinlebende. Die STK möchte alleinlebenden Personen eine finanzielle Unterstützung bei den steigenden Lebenshaltungskosten bieten. Anrecht haben alle Arbeitnehmer, welche allein leben und einen Mietvertrag oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie vorweisen können. Es wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 250 Euro gewährt.
Nähere Details zu den Unterstützungsleistungen und Informationen zu den Anträgen können der Website der STK unter dem Link stk-cta.it/de/leistungen/unsere-leistungen entnommen werden.