Transport & Verkehr


Landesrettungsverein Weißes Kreuz Neuwahlen der EGV und Sicherheitssprecher

Josef Gasser Sektion Etschtal
Kurt Prosslinger Sektion Bozen
Im April 2024 fanden die Neuwahlen der EGV/RSU (Einheitliche Gewerkschaftsvertreter) und der Sicherheitssprecher beim Landesrettungsverein Weißes Kreuz statt. In den nächsten drei Jahren werden Josef Gasser als EGV und Kurt Prossliner als Sicherheitssprecher, natürlich zusammen mit den anderen Kollegen der Gewerkschaften CISL und CGIL, die Ansprechpartner der Angestellten sein. Schon seit vielen Jahren sind die Kandidaten des ASGB die meistgewählten – so auch diesmal. Von den 356 gültigen Stimmen erhielt Josef Gasser 139 als EGV und Kurt Prossliner 224 als Sicherheitssprecher. Dies unterstreicht, dass der ASGB gute und vertrauenswürdige Kandidaten gefunden hat, welche sich bei der Wahl klar gegenüber den anderen Gewerkschaften durchgesetzt haben. Es sind zwar alle Gewerkschaften im Betriebsrat und auch als Kollegium der Sicherheitssprecher im Weißen Kreuz vertreten, aber wer hier den Vorsitz haben muss ist schon allen klar. Im Namen des ASGB und besonders als Landessekretär gratuliert Hans Joachim Dalsass den gewählten Vertretern, bedankt sich für ihre Bereitschaft und ihren bisherigen sowie zukünftigen Einsatz zum Wohle der Angestellten im Landesrettungsverein Weißes Kreuz und wünscht gute Arbeit.

Handel


Abschluss Kollektivvertrag Handel

Am 22. März 2024 wurde ein neues Abkommen geschlossen, das sowohl wirtschaftliche als auch normative Teile umfasst. Dieses Abkommen bringt bedeutende Änderungen mit sich, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.
Geltungsdauer des Abkommens
Der wirtschaftliche Teil gilt ab dem 1. April 2023 bis zum 31. März 2027.
Der normative Teil gilt ab dem 1. April 2024 bis zum 31. März 2027.
Erweiterung des Anwendungsbereichs
Der Nationale Kollektivvertrag (NKV) wird nun auch in folgenden Bereichen angewendet:
Dark Stores
Handel mit Parapharmazieprodukten
Vermietung oder Verkauf von audiovisuellen Produkten sowie Soft- und Hardware
Allgemeine Verwaltungsdienstleistungen an privaten Online-Universitäten
Steuerberatungszentren
Marketingdienstleistungen
Mindestlohn und Una Tantum
Das Abkommen sieht bis zum Jahr 2027 folgende Erhöhungen des Tariflohns vor (Beispiel 4. Kategorie):


Die Erhöhungen variieren je nach Kategorie. Für niedrigere Kategorien ist eine proportional kleinere und für höhere Kategorien eine proportional größere Erhöhung vorgesehen.
Kompensation durch verrechenbare Zulagen
Die Erhöhung kann nur mit verrechenbaren Zulagen kompensiert werden, die ab dem 01. Jänner 2022 zuerkannt bzw. gewährt wurden. Zulagen, die vor diesem Datum gewährt wurden, können nicht verrechnet werden, es sei denn, sie wurden ab dem 01. Jänner 2022 erneut erhöht.
Una Tantum Zahlung
Arbeitnehmer, die am 22. März 2024 angestellt waren, haben Anspruch auf eine einmalige Zahlung (Una Tantum) zur Deckung des Zeitraums vom 01. Jänner 2022 bis 31. März 2023. Der Betrag für die 4. Kategorie beläuft sich auf 350 Euro, aufgeteilt in zwei Raten:
50 Prozent im Juli 2024
50 Prozent im Juli 2025
Diese Beträge werden im Verhältnis zu den Dienstzeiten und im Falle von Teilzeit und unbezahlten Abwesenheiten proportional berechnet und reduziert. Diese Zahlung hat keinen Einfluss auf direkte und indirekte Entlohnungen und fließt nicht in die Abfertigung ein.
Kompensation durch verrechenbare Zulagen (Una Tantum)
Auch die Una Tantum kann nur mit verrechenbaren Zulagen kompensiert werden, die ab dem 01. Jänner 2022 gewährt wurden, nach dem gleichen Prinzip wie beim Tariflohn.
Wir hoffen, dass dieses Abkommen für alle Beteiligten positive Veränderungen und Verbesserungen bringt.