Patronat
Änderungen bei der Elternzeit!
Bereits im Jahr 2023 gab es eine Neuerung bei der Elternzeit, die Eltern in Italien betreffen: Nämlich eine signifikante Erhöhung der Entlohnung für den ersten Monat der Elternzeit, wenn die obligatorische Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist. Statt der bisherigen 30 Prozent werden Eltern für einen Monat nun 80 Prozent ihres Gehalts erhalten. Ab dem Jahr 2024 wird ein zweiter Monat der Elternzeit zu 60 Prozent, anstatt der bisherigen 30 Prozent entlohnt.
Für das Jahr 2024 wird dieser zweite Monat nochmals auf 80 Prozent der Entlohnung erhöht.
Anspruch auf die Erhöhung des zweiten Monats der Elternzeit haben Eltern, bei denen die obligatorische Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2023 ausgelaufen ist.
Für das Jahr 2024 wird dieser zweite Monat nochmals auf 80 Prozent der Entlohnung erhöht.
Anspruch auf die Erhöhung des zweiten Monats der Elternzeit haben Eltern, bei denen die obligatorische Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2023 ausgelaufen ist.