Handel
Abschluss Kollektivvertrag Handel
Am 22. März 2024 wurde ein neues Abkommen geschlossen, das sowohl wirtschaftliche als auch normative Teile umfasst. Dieses Abkommen bringt bedeutende Änderungen mit sich, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.
Geltungsdauer des Abkommens
Der wirtschaftliche Teil gilt ab dem 1. April 2023 bis zum 31. März 2027.
Der normative Teil gilt ab dem 1. April 2024 bis zum 31. März 2027.
Erweiterung des Anwendungsbereichs
Der Nationale Kollektivvertrag (NKV) wird nun auch in folgenden Bereichen angewendet:Dark Stores
Handel mit Parapharmazieprodukten
Vermietung oder Verkauf von audiovisuellen Produkten sowie Soft- und Hardware
Allgemeine Verwaltungsdienstleistungen an privaten Online-Universitäten
Steuerberatungszentren
Marketingdienstleistungen
Mindestlohn und Una Tantum
Das Abkommen sieht bis zum Jahr 2027 folgende Erhöhungen des Tariflohns vor (Beispiel 4. Kategorie):
Die Erhöhungen variieren je nach Kategorie. Für niedrigere Kategorien ist eine proportional kleinere und für höhere Kategorien eine proportional größere Erhöhung vorgesehen.
Kompensation durch verrechenbare Zulagen
Die Erhöhung kann nur mit verrechenbaren Zulagen kompensiert werden, die ab dem 01. Jänner 2022 zuerkannt bzw. gewährt wurden. Zulagen, die vor diesem Datum gewährt wurden, können nicht verrechnet werden, es sei denn, sie wurden ab dem 01. Jänner 2022 erneut erhöht.
Wir hoffen, dass dieses Abkommen für alle Beteiligten positive Veränderungen und Verbesserungen bringt.
Una Tantum Zahlung
Arbeitnehmer, die am 22. März 2024 angestellt waren, haben Anspruch auf eine einmalige Zahlung (Una Tantum) zur Deckung des Zeitraums vom 01. Jänner 2022 bis 31. März 2023. Der Betrag für die 4. Kategorie beläuft sich auf 350 Euro, aufgeteilt in zwei Raten:50 Prozent im Juli 2024
50 Prozent im Juli 2025
Diese Beträge werden im Verhältnis zu den Dienstzeiten und im Falle von Teilzeit und unbezahlten Abwesenheiten proportional berechnet und reduziert. Diese Zahlung hat keinen Einfluss auf direkte und indirekte Entlohnungen und fließt nicht in die Abfertigung ein.
Kompensation durch verrechenbare Zulagen (Una Tantum)
Auch die Una Tantum kann nur mit verrechenbaren Zulagen kompensiert werden, die ab dem 01. Jänner 2022 gewährt wurden, nach dem gleichen Prinzip wie beim Tariflohn.Wir hoffen, dass dieses Abkommen für alle Beteiligten positive Veränderungen und Verbesserungen bringt.