Verbrauchertelegramm

Kaminkehrer unterwegs

In den letzten Wochen häufen sich in der VZS die Anrufe von Konsumenten in Zusammenhang mit den Kaminkehrerleistungen. Vielfach geht es dabei um die Kosten für die erbrachten Leistungen. Hier einen kleinen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge.
Je nach Anlage und Größe gelten unterschiedliche Reinigungs- und Kontrollpflichten. So müssen Feuerungsanlagen, welche mit Gas betrieben werden, einmal im Jahr überprüft und gereinigt werden, Anlagen, die mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden, müssen zwei Mal im Jahr und jene mit festen Brennstoffen (also Holz) drei Mal im Jahr überprüft und gereinigt werden.
Für diese Reinigungs- und Kontrollarbeiten fallen von Seiten des Kaminkehrerunternehmens Kosten an, welche großteils nach Aufwand verrechnet werden. Bei einer Heizölanlage mit einer Kaminlänge von rund 12 Metern beträgt der geschätzte Arbeitsaufwand für die Reinging der gesamten Anlage rund 40 Minuten. Werden dann noch fünf Minuten für die Fahrt hinzugezogen entsteht ein Arbeitsaufwand von insgesamt 45 Minuten. Dies ergibt bei einem aktuellen Stundenpreis von maximal 57,83 Euro (52,57 Euro zuzügl. 10 Prozent MwSt.) einen Kostenpunkt von 43,37 Euro inkl. 10 Prozent MwSt. mit sich. Aber Achtung, sollte für die Arbeiten zusätzliches Material benötigt werden, so hat das Kaminkehrerunternehmen die Möglichkeit, auch die Materialkosten zu verrechnen.
Muss die Anlage auch einer Abgaskontrolle unterzogen werden, so entstehen je nach verwendetem Brennstoff weitere Kosten in Höhe zwischen maximal 49,68 Euro (gasförmige und flüssige Brennstoffe) und 62,26 Euro (Festbrennstoffe).
Wer Zweifel an der Richtigkeit der Summe hat, sollte sich nicht scheuen, den Kaminkehrer anzusprechen und ihn darum bitten die Preiszusammensetzung zu erklären.

Verbrauchertelegramm

Private Krankenversicherung - Braucht man sie wirklich?

Bevor man die Frage beantworten kann, ob es in Südtirol eine private Krankenversicherung braucht, muss kurz ausgeholt werden. Eine Versicherung benötigen wir immer dann, wenn ein Risiko, rein finanziell gesehen, alleine nicht tragbar ist. Im Personenversicherungsbereich gibt es zwei große Risiken, die man, je nach Lebensphase – immer finanziell gesehen – nicht alleine stemmen kann. Diese wären der Tod und die Invalidität infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, denn durch das Ableben einer Person oder infolge einer Invalidität können sehr große finanzielle Probleme entstehen. So empfiehlt die VZS in erster Linie, diese großen Risiken abzusichern, bevor man an andere, weniger wichtige Risiken denkt. Um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherungen aktuell wichtig sind, können Verbraucher:innen unter folgendem Link (https://www.consumer.bz.it/de/versicherungs-kurz-check) den Versicherungs-Kurz-Check machen.
Private Krankenversicherungen bzw. Sanitätsversicherungen decken medizinische Ausgaben, die durch eine Behandlung in einer privaten Struktur, infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, anfallen. Sie sind nicht dazu da, die finanziellen Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit (z.B. Einkommensausfall) abzufedern.
Dabei muss man unterstreichen, dass es in Südtirol einen funktionierenden Sanitätsbetrieb gibt, der zwar seine Ecken und Kanten haben kann, aber dennoch in der Lage ist, eine gute medizinische Versorgung in Südtirol zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Verbraucher:innen nicht zwingend Kosten zu tragen haben, wenn sie medizinisch versorgt werden müssen. Daher lässt sich die Frage der Notwendigkeit einer solchen Versicherung ganz einfach beantworten. Private Sanitätsversicherungen sind nicht unbedingt notwendig.
Für die privaten Krankenversicherungen gibt es in Italien zurzeit keinen gesetzlichen Rahmen, der Verbraucher:innen gegenüber den Versicherungsgesellschaften schützt. Es gibt weder einen Tarifschutz, noch einen Kündigungsschutz.
Verbraucher:innen sollten nicht denken, dass private Krankenversicherungen „All-Inclusive Produkte“ seien. Solche Verträge decken nicht allumfassend alle gesundheitlichen Ausgaben: Bereiche wie beispielsweise Vorsorge oder Zahnmedizin decken sie nicht. Sie greifen erst bei Krankenhaus­aufenthalt und/oder chirurgischen Eingriffen, und dabei unter Berücksichtigung von Selbstbehalten, Maximal- Vergütungssummen und zeitlichen Limitierungen. Deshalb sollten sich Verbraucher:innen gut informieren und die Vertragsbedingungen gut lesen, damit sie wissen, welche Ausgaben gegebenenfalls gedeckt sind und welche hingegen nicht.