Handel/Gastgewerbe


Neuer Landeszusatzvertrag im Tourismus Spürbare Verbesserungen für Beschäftigte

Am Freitag, den 2. August, wurde der neue Landeszusatzvertrag für den Tourismus in Südtirol unterzeichnet. Dieser Vertrag bringt für über 40.000 Beschäftigte in den Beherbergungsbetrieben und Gaststätten des Landes spürbare Verbesserungen. Der territoriale Zusatzvertrag ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Provinziales Lohnelement
Das provinziale Lohnelement wird von bisher 100 Euro auf 150 Euro angehoben. Diese Erhöhung erfolgt in zwei Schritten:
30 Euro mehr ab Dezember 2024
Weitere 20 Euro ab Dezember 2025
Einmalzahlung (Una Tantum)
Es wurde eine Einmalzahlung für die Beschäftigten vereinbart: 300 Euro für unbefristet Beschäftigte, berechnet auf die vierte Lohnstufe und für die anderen Lohnstufen im Verhältnis, ausgezahlt in zwei Raten (150 Euro im Oktober 2024 und 150 Euro im Januar 2026)
112 Euro für befristet Beschäftigte, berechnet auf die vierte Lohnstufe und für die anderen Lohnstufen im Verhältnis, die im Oktober 2024 im Verhältnis zu den gearbeiteten Monaten von Januar bis August 2024 ausgezahlt wird.
Angleichung der bezahlten Freistunden
Der neue Landeszusatzvertrag sieht vor, dass zum Zweck der Angleichung der Bestimmungen für die Beherbergungs- und die Gastronomiebetriebe auf lokaler Ebene die bezahlten Freistunden (ROL) nun auch für die Beschäftigten des Sektors Gastronomie von Beginn des Arbeitsverhältnisses anreifen. Bisher erhielten die Beschäftigten von Restaurants, Bars usw. die vollen 104 Freistunden erst ab dem fünften Arbeitsjahr im selben Betrieb. Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem nationalen Kollektivvertrag der Nichtbeherbergungsbetriebe dar. Neben den bereits gewährten 32 Frei­stunden für abgeschaffte Feiertage reifen für dieses Personal nun auch ab Arbeitsbeginn die zusätzlichen Freistunden im Ausmaß von 72 Stunden an.
Ergänzungsvorsorge (Laborfonds)
Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge wird von bisher 1,55 Prozent auf zwei Prozent erhöht, sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mindestens denselben Beitrag in den Fonds einzahlt.
Befristete Arbeitsverträge
Die Voraussetzungen zur Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurden geändert. Bisher war dies möglich, wenn der Beschäftigte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils 315 Tage beim selben Arbeitgeber tätig war. Nun reicht es, wenn in einem Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 590 Tage mit befristeten Verträgen gearbeitet wurde. Außerdem soll eine Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten, um die Phasen der saisonalen Schließungen in Bezug auf Entlohnung und Sozialversicherung besser abzudecken und somit vermehrt unbefristete Anstellungen zu ermöglichen.
Teilzeitarbeit bei Kleinkindern
Die Quote für die zeitweilige Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes wurde von fünf Prozent auf zehn Prozent der Belegschaft angehoben.
Lehrlinge
Lehrlinge im zweiten Lehrjahr profitieren von einer Anhebung ihrer Entlohnung von bisher 80 Prozent auf 83 Prozent. Zudem wird das Schulgeld bei Saisonlehrverhältnissen von derzeit 12 auf 15 Prozent erhöht.

Transport und Verkehr


Matthias von Wenzl trifft Landesrat Alfreider

Herausforderungen gemeinsam angehen
v.l.n.r. Matthias von Wenzl, Landesrat Daniel Alfreider, Fachsekretär Hans Joachim Dalsass
Matthias von Wenzl, der neu gewählte Obmann der Fachgewerkschaft Verkehr und Transport im ASGB, stattete kürzlich dem Landesrat für Transport, Daniel Alfreider, einen Antrittsbesuch ab. Begleitet wurde er dabei vom Fachsekretär Hans Joachim Dalsass.
Die Herausforderungen im Personen- und Warentransport sind vielfältig – insbesondere der Fachkräftemangel macht dem gesamten Sektor Sorgen. „Beim Transport ist der Faktor Mensch noch immer entscheidend, weshalb wir alles daransetzen müssen, gut ausgebildete Mitarbeiter für den ganzen Sektor zu bekommen“ so Landesrat Alfreider. Dies sei auch das Kernanliegen der Fachgewerkschaft im ASGB, weil man im täglichen Austausch mit den Mitarbeitern deren Anliegen bestens kenne, so Matthias von Wenzl.
Während des Treffens diskutierte man ausführlich über viele Themen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Transportsektor insgesamt. Der Austausch erwies sich als äußerst wertvoll, und man einigte sich darauf, die Zusammenarbeit in Zukunft weiter zu intensivieren. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen den Sozialpartnern und insbesondere mit dem ASGB weiter zu verbessern und auszubauen.