Verbrauchertelegramm
Private Krankenversicherung - Braucht man sie wirklich?
Bevor man die Frage beantworten kann, ob es in Südtirol eine private Krankenversicherung braucht, muss kurz ausgeholt werden. Eine Versicherung benötigen wir immer dann, wenn ein Risiko, rein finanziell gesehen, alleine nicht tragbar ist. Im Personenversicherungsbereich gibt es zwei große Risiken, die man, je nach Lebensphase – immer finanziell gesehen – nicht alleine stemmen kann. Diese wären der Tod und die Invalidität infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, denn durch das Ableben einer Person oder infolge einer Invalidität können sehr große finanzielle Probleme entstehen. So empfiehlt die VZS in erster Linie, diese großen Risiken abzusichern, bevor man an andere, weniger wichtige Risiken denkt. Um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherungen aktuell wichtig sind, können Verbraucher:innen unter folgendem Link (https://www.consumer.bz.it/de/versicherungs-kurz-check) den Versicherungs-Kurz-Check machen.
Private Krankenversicherungen bzw. Sanitätsversicherungen decken medizinische Ausgaben, die durch eine Behandlung in einer privaten Struktur, infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, anfallen. Sie sind nicht dazu da, die finanziellen Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit (z.B. Einkommensausfall) abzufedern.
Dabei muss man unterstreichen, dass es in Südtirol einen funktionierenden Sanitätsbetrieb gibt, der zwar seine Ecken und Kanten haben kann, aber dennoch in der Lage ist, eine gute medizinische Versorgung in Südtirol zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Verbraucher:innen nicht zwingend Kosten zu tragen haben, wenn sie medizinisch versorgt werden müssen. Daher lässt sich die Frage der Notwendigkeit einer solchen Versicherung ganz einfach beantworten. Private Sanitätsversicherungen sind nicht unbedingt notwendig.
Für die privaten Krankenversicherungen gibt es in Italien zurzeit keinen gesetzlichen Rahmen, der Verbraucher:innen gegenüber den Versicherungsgesellschaften schützt. Es gibt weder einen Tarifschutz, noch einen Kündigungsschutz.
Verbraucher:innen sollten nicht denken, dass private Krankenversicherungen „All-Inclusive Produkte“ seien. Solche Verträge decken nicht allumfassend alle gesundheitlichen Ausgaben: Bereiche wie beispielsweise Vorsorge oder Zahnmedizin decken sie nicht. Sie greifen erst bei Krankenhausaufenthalt und/oder chirurgischen Eingriffen, und dabei unter Berücksichtigung von Selbstbehalten, Maximal- Vergütungssummen und zeitlichen Limitierungen. Deshalb sollten sich Verbraucher:innen gut informieren und die Vertragsbedingungen gut lesen, damit sie wissen, welche Ausgaben gegebenenfalls gedeckt sind und welche hingegen nicht.
Private Krankenversicherungen bzw. Sanitätsversicherungen decken medizinische Ausgaben, die durch eine Behandlung in einer privaten Struktur, infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, anfallen. Sie sind nicht dazu da, die finanziellen Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit (z.B. Einkommensausfall) abzufedern.
Dabei muss man unterstreichen, dass es in Südtirol einen funktionierenden Sanitätsbetrieb gibt, der zwar seine Ecken und Kanten haben kann, aber dennoch in der Lage ist, eine gute medizinische Versorgung in Südtirol zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Verbraucher:innen nicht zwingend Kosten zu tragen haben, wenn sie medizinisch versorgt werden müssen. Daher lässt sich die Frage der Notwendigkeit einer solchen Versicherung ganz einfach beantworten. Private Sanitätsversicherungen sind nicht unbedingt notwendig.
Für die privaten Krankenversicherungen gibt es in Italien zurzeit keinen gesetzlichen Rahmen, der Verbraucher:innen gegenüber den Versicherungsgesellschaften schützt. Es gibt weder einen Tarifschutz, noch einen Kündigungsschutz.
Verbraucher:innen sollten nicht denken, dass private Krankenversicherungen „All-Inclusive Produkte“ seien. Solche Verträge decken nicht allumfassend alle gesundheitlichen Ausgaben: Bereiche wie beispielsweise Vorsorge oder Zahnmedizin decken sie nicht. Sie greifen erst bei Krankenhausaufenthalt und/oder chirurgischen Eingriffen, und dabei unter Berücksichtigung von Selbstbehalten, Maximal- Vergütungssummen und zeitlichen Limitierungen. Deshalb sollten sich Verbraucher:innen gut informieren und die Vertragsbedingungen gut lesen, damit sie wissen, welche Ausgaben gegebenenfalls gedeckt sind und welche hingegen nicht.