Pensplan Centrum Infopoint
Zusatzvorsorge
Ein Muss (vor allem) für Frauen
Schon bald nach dem Tag der Frau verhallen meist wieder viele der gewohnheitsmäßigen Beteuerungen aus Politik und Gesellschaft, dass bestehende wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zwischen Mann und Frau abgebaut und beseitigt werden müssen. Nur sehr langsam geht dieser Prozess voran. Daher ist es wichtig, dass Frauen auch individuell für sich selbst Maßnahmen setzen, um ihre finanzielle Unabhängigkeit auf eine stabile Basis zu legen.

Das regionale Zusatzvorsorgesystem gekoppelt an einen Zusatzrentenfonds ist hierbei eines der nützlichsten Instrumente. Die Devise muss daher lauten, je früher, desto besser (!), unabhängig davon, ob man bereits berufstätig ist oder zurzeit nicht. Das Prinzip einer vernünftigen Zusatzrentenvorsorge besteht im Einzahlen kleinerer regelmäßiger Beiträge über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten verbunden mit der Wahl einer passenden Investitionslinie. Die Erwerbsbiografien von Frauen unterscheiden sich erheblich von denen ihrer männlichen Kollegen. Unterbrechungen aufgrund unbezahlter Familienarbeit, geringere Karrierechancen und häufigere Teilzeitverträge sind nur einige Aspekte, die zu Lohn- und Rentenlücken führen. Frauen sollten sich daher so früh wie möglich eine Altersvorsorge aufbauen.
Die Unterschiede sind in allen Bereichen erheblich: Im abhängigen Beschäftigungsverhältnis beträgt die durchschnittliche Rentenleistung für Männer in Trentino 1.309 Euro pro Monat und 915 Euro pro Monat in Südtirol, während die Renten von Frauen 676 Euro in Trentino und 667 Euro in Südtirol betragen. Die Situation ist nicht rosiger, wenn man die Daten für den öffentlichen Sektor betrachtet, wo die von Frauen bezogene Durchschnittsrente im Trentino 48 Prozent und in Südtirol 49 Prozent niedriger ist als die der männlichen Kollegen. Auch in Bezug auf die selbstständige Arbeit erweisen sich die Zahlen für Frauen als bedenklich: Im Trentino beziehen Frauen je nach Berufsgruppe zwischen 13 Prozent und 30 Prozent weniger Rente als Männer. In Südtirol sind es zwischen 13 Prozent und 27 Prozent weniger.
Die Daten zur Zusatzvorsorge bestätigen den Trend: Die durchschnittlichen Beträge, die weibliche Angestellte im Privatsektor in Südtirol und im Trentino für ihre Zusatzvorsorge ansparen, sind jeweils 38 Prozent und 36 Prozent niedriger als die ihrer männlichen Kollegen. In anderen Sektoren sieht die Situation nicht wesentlich besser aus: Das für die Zusatzrente angesparte Kapital der weiblichen Angestellten im öffentlichen Dienst in Südtirol und im Trentino ist 36 Prozent bzw. 29 Prozent niedriger ist als jenes der männlichen Beschäftigten im selben Bereich. Schließlich sind die Beträge der selbstständig arbeitenden Frauen in Südtirol und Trentino jeweils 34 Prozent und 23 Prozent niedriger als die der selbstständigen Männer.
Welche Möglichkeit hat eine Frau, diese drohende Altersarmut zu umgehen? Natürlich, sie muss sparen, und zwar möglichst frühzeitig und konsequent. Doch wie, wenn das eigene Gehalt von der Miete, den hohen Lebenskosten und der Kindererziehung praktisch „aufgefressen“ wird und am Ende vom Monat sich nicht einmal mehr ein Pizzaabend mit den Freundinnen ausgeht? Wie viel sollte Frau zurücklegen?
Zunächst sollte das Sparverhalten überdacht werden. Man sollte nicht erst ans Ausgeben denken, sondern von vornherein eine bestimmte Summe am Monatsanfang zurücklegen. Diese kann beispielsweise auf ein separates Sparkonto überwiesen werden, wenn möglich mit einem Dauerauftrag, damit man nicht jeden Monat daran denken muss und das Sparen automatisiert wird. Das zweite Standbein beim Sparen bietet ein Zusatzrentenfonds. In der Autonomen Region Trentino –Südtirol gibt es vier Zusatzrentenfonds (Laborfonds, Plurifonds, Raiffeisen Offener Pensionsfonds und PensPlan Profi). Laborfonds ist ein sogenannter geschlossener Zusatzrentenfonds, in den man sich über ein Arbeitsverhältnis oder als zulasten lebende Person eines Arbeitnehmers einschreiben kann. In diesen Fonds fließen 1) die Abfertigung, 2) ein Arbeitnehmerbeitrag, 3) ein Arbeitgeberbeitrag und 4) eventuelle zusätzliche, freiwillige Beiträge. Das Geld wird auf dem Finanzmarkt angelegt und bei Pensionierung ausbezahlt. Der Arbeitnehmerbeitrag wird in der Regel auf das Bruttogehalt berechnet (je nach Kollektivvertrag kann man zwischen 0,5 Prozent und 10 Prozent des Bruttogehalts einzahlen), der Arbeitgeberbeitrag liegt je nach Kollektivverträgen in der Regel bei 1 Prozent bis 2 Prozent, in manchen Sektoren auch höher. All diese Beiträge erwirtschaften über den Anlagezeitraum Renditen. Diese können, je nach gewählter Anlageform, natürlich schwanken. Das ist völlig normal und wird über die Jahre ausgeglichen. Wer jung ist und lange im Zusatzrentenfonds verweilen wird, tut gut daran, die Investitionen zu „streuen“, das heißt, auch in aktienreichere Linien einzuzahlen. Wer hingegen schon kurz vorm Ruhestand ist, lässt es besser vorsichtig angehen und verlässt sich auf die sicheren oder „garantierten“ Investitionslinien.
Steuerliche Vorteile winken auch, denn sowohl der Arbeitnehmer-, Arbeitgeberbeitrag als auch die freiwilligen zusätzlichen Beiträge werden steuerlich vom Einkommen in Abzug gebracht.
Auch das mittlerweile bekannte und vielgenutzte Bausparmodell ist ein wichtiger Anreiz, um früh mit der Zusatzrentenvorsorge zu beginnen. Die Möglichkeit, sich mithilfe der Zusatzrentenposition auch das Eigenheim teilweise oder eventuell ganz finanzieren zu können, ist ein ebenso wichtiger Aspekt der Altersvorsorge.
Dieser Artikel ist alsÜberblick gedacht über die Maßnahmen, die die regionale Zusatzvorsorge den Frauen in der Region und insbesondere in Südtirol bietet. Es ist aber wichtig, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich auch persönlich bei einem unserer Pensplan Infopoints im ASGB im Bezirksbüro in Ihrer Nähe beraten zu lassen. Siehe hierzu www.asgb.org/Bezirke
Weitere Infos finden Sie zudem unter www.pensplan.com
Daten und Fakten – wie sieht die aktuelle Situation der Rentnerinnen in unserer Region aus? (Stand 2024)
Laut aktueller Daten des NISF/INPS weist Italien ein starkes Geschlechtergefälle im Bereich der Renten auf. Auch in der Autonomen Region Trentino-Südtirol sind die Altersrenten der Frauen (946 Euro) im Durchschnitt immer noch nur fast halb so hoch wie die der Männer (1.761 Euro). In unserer Region belaufen sich 66 Prozent der an Frauen ausbezahlten Renten auf weniger als 1.000 Euro, während sich „nur“ 26 Prozent der Männer mit ähnlichen Beträgen zufriedengeben müssen. 37 Prozent der Männer beziehen Renten von über 2.000 Prozent, während nur 8 Prozent der an Rentnerinnen ausbezahlten Renten derartige Beträge erreichen.Die Unterschiede sind in allen Bereichen erheblich: Im abhängigen Beschäftigungsverhältnis beträgt die durchschnittliche Rentenleistung für Männer in Trentino 1.309 Euro pro Monat und 915 Euro pro Monat in Südtirol, während die Renten von Frauen 676 Euro in Trentino und 667 Euro in Südtirol betragen. Die Situation ist nicht rosiger, wenn man die Daten für den öffentlichen Sektor betrachtet, wo die von Frauen bezogene Durchschnittsrente im Trentino 48 Prozent und in Südtirol 49 Prozent niedriger ist als die der männlichen Kollegen. Auch in Bezug auf die selbstständige Arbeit erweisen sich die Zahlen für Frauen als bedenklich: Im Trentino beziehen Frauen je nach Berufsgruppe zwischen 13 Prozent und 30 Prozent weniger Rente als Männer. In Südtirol sind es zwischen 13 Prozent und 27 Prozent weniger.
Die Daten zur Zusatzvorsorge bestätigen den Trend: Die durchschnittlichen Beträge, die weibliche Angestellte im Privatsektor in Südtirol und im Trentino für ihre Zusatzvorsorge ansparen, sind jeweils 38 Prozent und 36 Prozent niedriger als die ihrer männlichen Kollegen. In anderen Sektoren sieht die Situation nicht wesentlich besser aus: Das für die Zusatzrente angesparte Kapital der weiblichen Angestellten im öffentlichen Dienst in Südtirol und im Trentino ist 36 Prozent bzw. 29 Prozent niedriger ist als jenes der männlichen Beschäftigten im selben Bereich. Schließlich sind die Beträge der selbstständig arbeitenden Frauen in Südtirol und Trentino jeweils 34 Prozent und 23 Prozent niedriger als die der selbstständigen Männer.
Woran liegt das? Und welche Möglichkeiten haben Frauen, ihre zukünftige Rentensituation zu verbessern?
Es ist auch im Jahre 2025 noch so, dass Frauen im Berufsleben schlechter dastehen als ihre männlichen Kollegen. Sie verdienen weniger, zahlen dadurch niedrigere Beiträge in die Rentenkassen ein und bekommen später eine niedrigere gesetzliche Rente. Der demografische Wandel (weniger Kinder, dadurch weniger Einzahler in die staatlichen Rentenkassen) tut sein Übriges. Den jungen Frauen von heute droht in der Folge die Altersarmut, sobald sie in den Ruhestand gehen. Da Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben, müssen sie auch damit rechnen, älter als ihre Männer zu werden und somit länger für sich selbst sorgen zu müssen.Welche Möglichkeit hat eine Frau, diese drohende Altersarmut zu umgehen? Natürlich, sie muss sparen, und zwar möglichst frühzeitig und konsequent. Doch wie, wenn das eigene Gehalt von der Miete, den hohen Lebenskosten und der Kindererziehung praktisch „aufgefressen“ wird und am Ende vom Monat sich nicht einmal mehr ein Pizzaabend mit den Freundinnen ausgeht? Wie viel sollte Frau zurücklegen?
Zunächst sollte das Sparverhalten überdacht werden. Man sollte nicht erst ans Ausgeben denken, sondern von vornherein eine bestimmte Summe am Monatsanfang zurücklegen. Diese kann beispielsweise auf ein separates Sparkonto überwiesen werden, wenn möglich mit einem Dauerauftrag, damit man nicht jeden Monat daran denken muss und das Sparen automatisiert wird. Das zweite Standbein beim Sparen bietet ein Zusatzrentenfonds. In der Autonomen Region Trentino –Südtirol gibt es vier Zusatzrentenfonds (Laborfonds, Plurifonds, Raiffeisen Offener Pensionsfonds und PensPlan Profi). Laborfonds ist ein sogenannter geschlossener Zusatzrentenfonds, in den man sich über ein Arbeitsverhältnis oder als zulasten lebende Person eines Arbeitnehmers einschreiben kann. In diesen Fonds fließen 1) die Abfertigung, 2) ein Arbeitnehmerbeitrag, 3) ein Arbeitgeberbeitrag und 4) eventuelle zusätzliche, freiwillige Beiträge. Das Geld wird auf dem Finanzmarkt angelegt und bei Pensionierung ausbezahlt. Der Arbeitnehmerbeitrag wird in der Regel auf das Bruttogehalt berechnet (je nach Kollektivvertrag kann man zwischen 0,5 Prozent und 10 Prozent des Bruttogehalts einzahlen), der Arbeitgeberbeitrag liegt je nach Kollektivverträgen in der Regel bei 1 Prozent bis 2 Prozent, in manchen Sektoren auch höher. All diese Beiträge erwirtschaften über den Anlagezeitraum Renditen. Diese können, je nach gewählter Anlageform, natürlich schwanken. Das ist völlig normal und wird über die Jahre ausgeglichen. Wer jung ist und lange im Zusatzrentenfonds verweilen wird, tut gut daran, die Investitionen zu „streuen“, das heißt, auch in aktienreichere Linien einzuzahlen. Wer hingegen schon kurz vorm Ruhestand ist, lässt es besser vorsichtig angehen und verlässt sich auf die sicheren oder „garantierten“ Investitionslinien.
Steuerliche Vorteile winken auch, denn sowohl der Arbeitnehmer-, Arbeitgeberbeitrag als auch die freiwilligen zusätzlichen Beiträge werden steuerlich vom Einkommen in Abzug gebracht.
Was sind die Steuervorteile bei der Zusatzrente?
Auf das Gehalt zahlt man über den Lohnstreifen die IRPEF-Steuer, die je nach Einkommen 23 Prozent, 35 Prozent und 43 Prozent betragen kann. Auf das Geld im Zusatzrentenfonds zahlt man hingegen nur ca. 23 Prozent im Falle der Auszahlung als Vorschuss oder bei einer Ablöse (Auszahlung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor der Pensionierung). Wenn man das Geld aber bis zum Ruhestand im Fonds wachsen lässt, beträgt die Steuer bei der Auszahlung 15 Prozent und sinkt ab dem 16. Mitgliedsjahr jedes Jahr um 0,3 Prozent ab, bis auf den Minimalsteuersatz von 9 Prozent. Die Auszahlung kann als Kapital erfolgen oder, was in Zukunft noch interessanter werden könnte als regelmäßige Leibrente bis zum Lebensende. So kann die gesetzliche Rente, die aufgrund vieler Reformen und des demografischen Wandels immer niedriger wird, aufgebessert werden.
Und wer hilft, wenn nicht in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden kann?
Mit dem Regionalgesetz Nr. 3 vom 27. Februar 1997 hat die Region nicht nur das Projekt Pensplan ins Leben gerufen, sondern gleichzeitig eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, mit denen sie die Bevölkerung beim Aufbau einer Zusatzrente unterstützt. Dazu gehören unter anderem:Die Unterstützung der Beitragszahlung an den Zusatzrentenfonds in wirtschaftlichen Notlagen (z.B. bei Arbeitslosigkeit, lange Krankenstände).
Beitrag für im Haushalt tätige Personen, die minderjährige Kinder und/oder pflegebedürftige Familienangehörige betreuen und sich eine Zusatzrente aufbauen möchten.
Beitrag zur Unterstützung der Pflichtrente und der Zusatzrente zur Abdeckung des Zeitraums, der für die Pflege bedürftiger Familienangehöriger aufgewendet wird.
Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die über den von dem jeweiligen Vorsorgeinstitut und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausgehen.
Beitrag zum Aufbau einer Zusatzrente für Künstler.
Der jeweilige Beitrag wird direkt in den Zusatzrentenfonds, in dem die betroffene Person eingeschrieben ist, einbezahlt und hilft, auch in finanziell schwierigen Zeiten dabei, keine Lücke bei der Zusatzvorsorge entstehen zu lassen.Auch das mittlerweile bekannte und vielgenutzte Bausparmodell ist ein wichtiger Anreiz, um früh mit der Zusatzrentenvorsorge zu beginnen. Die Möglichkeit, sich mithilfe der Zusatzrentenposition auch das Eigenheim teilweise oder eventuell ganz finanzieren zu können, ist ein ebenso wichtiger Aspekt der Altersvorsorge.
Dieser Artikel ist alsÜberblick gedacht über die Maßnahmen, die die regionale Zusatzvorsorge den Frauen in der Region und insbesondere in Südtirol bietet. Es ist aber wichtig, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich auch persönlich bei einem unserer Pensplan Infopoints im ASGB im Bezirksbüro in Ihrer Nähe beraten zu lassen. Siehe hierzu www.asgb.org/Bezirke
Weitere Infos finden Sie zudem unter www.pensplan.com