Sanität


Bezahlung der Leistungsprämie im Südtiroler Sanitätsbetrieb

Die Leistungsprämie (auch Produktivitätsprämie genannt) betreffend das Jahr 2024 wird heuer mit dem Mai- bzw. spätestens Juni-Lohn, falls zustehend, ausbezahlt.
Im Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vom Jahr 2024 wurde eine fixe zusätzliche Finanzierung für die Leistungsprämien ab dem Jahr 2024 vorgesehen. Dadurch kann die Prämie endlich dauerhaft in erhöhtem Maße ausbezahlt werden und es wird vermieden, dass es für einzelne Jahre wieder Reduzierungen gibt, so wie dies im Jahr 2022 der Fall war.
Hier die voraussichtlichen Bruttobeträge, die je nach Funktionsebene, im Verhältnis zur wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit bzw. Teilzeit) und den geleisteten Arbeitstagen ausbezahlt werden:
Die endgültigen Beträge wurden vom Sanitätsbetrieb leider bis zum Redaktionsschluss dieser „Aktiv-Ausgabe“ noch nicht berechnet. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Mitglieder im Südtiroler Sanitätsbetrieb darüber informieren.

Handel


Neue Bruttolöhne im Handel

Mit dem Monat März 2025 ist eine weitere Grundlohnerhöhung im Sektor Handel und Dienstleistungen gemäß nationalem Kollektivvertrag (Confcommercio) fällig. Die Erhöhung ist je nach Einstufung unterschiedlich und beträgt für die 4. Kategorie 30 Euro brutto. Somit ergeben sich ab März 2025 die neuen aus nebenstehender Tabelle ersichtlichen Bruttomindestlöhne.
Die nächste Erhöhung des Grundlohnes wird mit November 2025 gewährt.