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Neuerungen Steuererklärungen 2025
Für die jetzt fällige Steuererklärung Einkommen 2023 gibt es ein paar Neuerungen

Elektronische Unterschrift: Erstmals ist es möglich für alle Unterschriften, die in unserem Steuerbeistandszentrum getätigt werden müssen, die sogenannte elektronische Unterschrift zu aktivieren. Die elektronische Unterschrift trägt nicht nur zur Effizienzsteigerung bei, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle in Bezug auf Nachhaltigkeit. Sie ermöglicht uns, den Papierverbrauch drastisch zu reduzieren und unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren.
Kurzzeitvermietung z.B. über Airbnb: Der bisherige Steuersatz von 21 Prozent für die Sonderbesteuerung „cedolare secca“ wurde zwar bestätigt, aber nur für eine Wohnung. Werden hingegen zwei oder mehrere Wohnungen vermietet, kann nur für eine Einheit der Prozentsatz von 21 Prozent angewandt werden, für alle weiteren ist dann der Steuersatz von 26 Prozent anzuwenden. Maximal können vier Wohnungen für die private Vermietung für touristische Zwecke angemeldet werden.
Der Abgabetermin für die Einreichung des Modell Redditi wurde neu festgelegt. Der Termin von November wurde auf 31. Oktober 2025 vorverlegt. Diese Steuererklärung wird vom Selbstständigen angewandt und von all jenen Personen, die eine Steuernummer haben.
Zu diesen bereits letztes Jahr eingeführten Neuerungen kommt heuer noch die Möglichkeit dazu, Plusvalenzen, getrennte Besteuerung und Ersatzbesteuerung mit dem Mod. 730 zu erklären. Mit der Vereinfachung der Besteuerung des Auslandsvermögens mit dem Mod. 730 spart sich der Steuerzahler Kosten und Zeit für die Abfassung einer weiteren Steuererklärung.
Kurzzeitvermietung z.B. über Airbnb: Der bisherige Steuersatz von 21 Prozent für die Sonderbesteuerung „cedolare secca“ wurde zwar bestätigt, aber nur für eine Wohnung. Werden hingegen zwei oder mehrere Wohnungen vermietet, kann nur für eine Einheit der Prozentsatz von 21 Prozent angewandt werden, für alle weiteren ist dann der Steuersatz von 26 Prozent anzuwenden. Maximal können vier Wohnungen für die private Vermietung für touristische Zwecke angemeldet werden.
Der Abgabetermin für die Einreichung des Modell Redditi wurde neu festgelegt. Der Termin von November wurde auf 31. Oktober 2025 vorverlegt. Diese Steuererklärung wird vom Selbstständigen angewandt und von all jenen Personen, die eine Steuernummer haben.
Eine weitere wichtige Neuerung:
Steuerzahler, die im Ausland Immobilien oder Finanzvermögen besitzen oder eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können diese bereits mit dem Mod. 730 deklarieren. Dabei wird die Stempelsteuer, die bei italienischen Konten bereits vom Konto abgezogen wird, bezahlt.Zu diesen bereits letztes Jahr eingeführten Neuerungen kommt heuer noch die Möglichkeit dazu, Plusvalenzen, getrennte Besteuerung und Ersatzbesteuerung mit dem Mod. 730 zu erklären. Mit der Vereinfachung der Besteuerung des Auslandsvermögens mit dem Mod. 730 spart sich der Steuerzahler Kosten und Zeit für die Abfassung einer weiteren Steuererklärung.
Neuerungen gibt es auch bei den Abzügen
Möbelbonus: Bei außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 1. Jänner 2023 angefangen haben, kann für das Jahr 2024 auch der Möbelbonus in Anspruch genommen werden. Für 2024 wurde dieser mit 5.000 Euro festgelegt.