Aktuell
Handwerk auf Wanderschaft

Wandergesellen zu Besuch im ASGB

Alex Piras, Vizevorsitzender des ASGB, mit den beiden Wandergesellen
Kürzlich hatten wir im ASGB Besuch der besonderen Art: Zwei Wandergesellen, die auf der traditionellen Walz unterwegs sind, haben bei uns Halt gemacht und Einblicke in ihr außergewöhnliches Leben auf Reisen gegeben.
Einer der beiden ist bereits seit fünf Jahren unterwegs – seine Wege führten ihn dabei nicht nur quer durch Europa, sondern sogar bis nach Südafrika und Namibia. Der andere ist seit einem Jahr auf der Walz und sammelt seither Erfahrungen auf Baustellen, in Werkstätten und bei Menschen in ganz unterschiedlichen Regionen.
Die Walz – oder „auf die Walz gehen“ – ist ein alter Brauch im Handwerk. Nach der Gesellenprüfung gehen Handwerker mehrere Jahre auf Wanderschaft. Während dieser Zeit dürfen sie sich ihrer Heimat nicht weiter als 50 Kilometer nähern, reisen meist zu Fuß oder per Anhalter und nehmen unterwegs handwerkliche Arbeiten an – gegen Kost, Logis oder einen kleinen Lohn. Ziel ist es, fachlich dazuzulernen, den Horizont zu erweitern und das Handwerk als lebendige Kultur weiterzutragen. Die beiden Gesellen erzählten eindrucksvoll von ihren Erfahrungen, Herausforderungen und Begegnungen. Ihre Geschichten zeigten, wie viel Mut, Disziplin und Gemeinschaftsgeist in dieser jahrhundertealten Tradition stecken – und wie lebendig sie bis heute geblieben ist.
Wir danken für den Besuch und wünschen den beiden weiterhin einen guten Weg, viele bereichernde Begegnungen und eine sichere Rückkehr nach ihrer Wanderschaft!

Verbrauchertelegramm
Förderung

Land erhöht Förderung für Wärmepumpen mit Photovoltaik

Rückwirkend ab 1. Jänner 2025
Das Land Südtirol hat die Förderungen für elektrische Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen deutlich erhöht.
Privathaushalte erhalten künftig 60 Prozent Förderung auf die zulässigen Kosten.
Kondominien (mind. fünf Einheiten, fünf Eigentümer) profitieren sogar von 80 Prozent Förderung.
Wichtig
Die Maßnahme gilt ab sofort und rückwirkend ab 1. Jänner 2025, sofern die Wärmepumpe bestimmte Anforderungen erfüllt – insbesondere strenge Schallschutzwerte. Die Anträge auf Förderung können bis zum 31. Juli 2025 gestellt werden.
Technische Voraussetzungen im Überblick:
Die Photovoltaikanlage muss den Jahresstrombedarf der Wärmepumpe decken.
Das Gebäude muss mindestens den KlimaHaus-Standard E bzw. KlimaHaus R erfüllen.
Die Wärmepumpe muss bestimmte Energieeffizienzklassen erfüllen und einen Schallleistungspegel aufweisen, der mindestens 5 dB unter den jeweiligen EU-Grenzwerten liegt. Diese Grenzwerte sind abhängig von der Nennwärmeleistung der Anlage: So dürfen Wärmepumpen mit einer Leistung unter sechs kW maximal 60 dB erreichen, während für Anlagen zwischen sechs und 12 kW ein Grenzwert von 65 dB gilt.
Keine Förderung gibt es für Wärmepumpen, die sich im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes befinden.