Verbrauchertelegramm
Förderung
Land erhöht Förderung für Wärmepumpen mit Photovoltaik
Rückwirkend ab 1. Jänner 2025

Das Land Südtirol hat die Förderungen für elektrische Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen deutlich erhöht.
Privathaushalte erhalten künftig 60 Prozent Förderung auf die zulässigen Kosten.
Kondominien (mind. fünf Einheiten, fünf Eigentümer) profitieren sogar von 80 Prozent Förderung.
Wichtig
Die Maßnahme gilt ab sofort und rückwirkend ab 1. Jänner 2025, sofern die Wärmepumpe bestimmte Anforderungen erfüllt – insbesondere strenge Schallschutzwerte. Die Anträge auf Förderung können bis zum 31. Juli 2025 gestellt werden.
Technische Voraussetzungen im Überblick:
Die Photovoltaikanlage muss den Jahresstrombedarf der Wärmepumpe decken.
Das Gebäude muss mindestens den KlimaHaus-Standard E bzw. KlimaHaus R erfüllen.
Die Wärmepumpe muss bestimmte Energieeffizienzklassen erfüllen und einen Schallleistungspegel aufweisen, der mindestens 5 dB unter den jeweiligen EU-Grenzwerten liegt. Diese Grenzwerte sind abhängig von der Nennwärmeleistung der Anlage: So dürfen Wärmepumpen mit einer Leistung unter sechs kW maximal 60 dB erreichen, während für Anlagen zwischen sechs und 12 kW ein Grenzwert von 65 dB gilt.
Keine Förderung gibt es für Wärmepumpen, die sich im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes befinden.