Verbrauchertelegramm
Erfolg der VZS vor Bankenschiedsgericht
Phishing-Opfer erhält 13.700 Euro zurück

Herr B. erhielt einen Anruf von Telefonnummer, die er der seiner Bank zuordnete. Der Anrufer, ein Betrüger, forderte den Kunden dazu auf, Änderungen am Authentifizierungssystem vorzunehmen. Der Betroffene gab an, sich in die Applikation eingeloggt zu haben, konnte aber nicht mehr nachvollziehen, was er in der Applikation unter Anleitung des Betrügers genau gemacht hatte. Es wurde jedoch eine Überweisung von 13.700 Euro durchgeführt. Herr B. bemerkte alsbald, einem Betrüger aufgesessen zu sein, aber das Geld war weg. Die VZS brachte diesen klassischen Phishing-Fall nach einer erfolglosen Beschwerde vor das Bankenschiedsgericht.
In diesem Fall konnte die Bank nicht nachweisen, dass beim Login ins Online-Banking eine Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt wurde. Fehlt auch nur ein Nachweis in sämtlichen Phasen des Zahlungsvorgangs, also bereits beim Zugang zum System, kann die Bank für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
Da der Nachweis gemäß ABF nicht erbracht wurde, entschied man zugunsten des Kunden und forderte die Bank auf, den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen.
„Dieser Fall ist für den Kunden erfreulich ausgegangen. Doch nicht jeder darf mit einem ähnlichen Urteil rechnen“, erklärt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Wenn die Bank zweifelsfrei belegen kann, dass eine sogenannte starke Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgt ist, könnte die Entscheidung auch anders ausfallen.“
In diesem Fall konnte die Bank nicht nachweisen, dass beim Login ins Online-Banking eine Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt wurde. Fehlt auch nur ein Nachweis in sämtlichen Phasen des Zahlungsvorgangs, also bereits beim Zugang zum System, kann die Bank für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
Da der Nachweis gemäß ABF nicht erbracht wurde, entschied man zugunsten des Kunden und forderte die Bank auf, den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen.
„Dieser Fall ist für den Kunden erfreulich ausgegangen. Doch nicht jeder darf mit einem ähnlichen Urteil rechnen“, erklärt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Wenn die Bank zweifelsfrei belegen kann, dass eine sogenannte starke Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgt ist, könnte die Entscheidung auch anders ausfallen.“
Wie sollte man sich verhalten, wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist?
Karte bzw. Konto sofort sperren lassen;
bei den Behörden (Polizei/Carabinieri) Anzeige bzw. Strafanzeige erstatten;
eine Beschwerde an den Finanzdienstleister richten, die Bewegungen aberkennen und die Rückerstattung der betroffenen Summen fordern (Anzeige beilegen);
sollte der Finanzdienstleister nicht bzw. negativ antworten, kann vor Schlichtungsstelle der Banca d’Italia, dem Arbitro Bancaio Finanziairo (www.arbitrobancariofinanziario.it) Rekurs eingereicht werden (Verbraucherorganisationen wie die VZS helfen bei einem solchen Rekurs).