Dass dies nur über das NISF/INPS erfolgen kann, war damals schon klar. Die Rente fällt bekanntlich unter staatliche Kompetenz. Eine finanzielle Aufstockung für MindestrentnerInnen seitens der Provinz Bozen hat das NIFS/INPS als Einkommen bewertet und dies hätte zur Folge eine Reduzierung seitens des Staates bewirkt. Daher ist dieses Vorhaben bisher immer gescheitert.
Um den MindestrentnerInnen in Südtirol trotzdem entgegenzukommen, wurde 2015 der Beitrag für Wohnungsnebenkosten eingeführt.
Die Kriterien um Inanspruchnahme der Wohnnebenkosten haben sich allerdings als zu hoch und restriktiv erwiesen, sodass viele trotz Unterstützungsbedarf ausgeschlossen wurden. Nur eine geringe Anzahl von Personen konnte diesen Beitrag beanspruchen.
Der Jahreshaushalt 2025 mit einem Rekordvolumen von acht Milliarden Euro, in dem der gesetzliche Rahmen für Unterstützungsleistungen festgelegt wurde, ließ bei den MindestrentnerInnen neuerdings Hoffnung aufkommen. Dafür wurde für den Dreijahreszeitraum 2025 - 2027 mit jeweils 50 Millionen Euro jährlich ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut und Aufstockung der Niedrigrenten gesetzt.
Ein langer Kampf für die von Inflation und Kaufkraftverlust besonders betroffenen NiedrigrentnerInnen schien endlich mit Erfolg gekrönt zu werden. In Bozen lag die Inflation im Jänner 2025 mit 2,5 Prozent italienweit an erster Stelle, bei einer Inflation auf staatlicher Ebene von 1,5 Prozent.
Das Treffen am 29. November 2024 zwischen Landeshauptmann Arno Kompatscher, Soziallandesrätin Rosmarie Pamer, Vertreter der Landesverwaltung, Vertreter der Sozialpartner (ASGB-Rentner) und der Patronate diente dazu, die verschiedenen Aspekte der Umsetzung dieser Maßnahme zu diskutieren.
Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um die technischen Details des Verfahrens abzuklären und weitere treffsichere Kriterien auszuarbeiten. Besagte Arbeitsgruppe hat die Arbeit abgeschlossen und die neue finanzielle Leistung soll, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, im November 2025 automatisch vom NISF/INPS ausbezahlt werden.
Diese Leistung steht Personen ab einem Alter von 65 Jahren zu, die eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente vom Nationalen Fürsorgeinstitut NISF/INPS oder eine Sozialrente, das Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder eine Hausfrauenrente von maximal 1.000 Euro brutto monatlich beziehen und eine ISEE von maximal 20.000 Euro vorweisen. Um diese Unterstützungsleistung zu erhalten, müssen interessierte Seniorinnen und Senioren innerhalb 30. September 2025 die ISEE-Erklärung beim Steuerbeistandszentrum (DGA) abgeben; es ist kein eigenes Ansuchen notwendig!
Da bisher verschiedene Berufsgruppen und Gesellschaftsschichten durch gezielte Förderungen unterstützt wurden (Gehaltserhöhungen, Beitragsanpassungen, Inflationsausgleich usw.), während Rentnerinnen und Rentner stets leer ausgingen - obwohl sie ebenso unter den hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol leiden -, erwarten die ASGB-Rentner nun entschieden die Umsetzung dieser längst überfälligen Maßnahme.