ASGB-RENTNER

Digipoints nur spärlich eingerichtet

Die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen erschwert es nach wie vor vielen Bürgerinnen und Bürgern, sich im bürokratischen Dschungel zurechtzufinden.
FOTO: Copilot
Zwar ermöglicht die Digitalisierung grundsätzlich eine einfachere und kostengünstigere Abwicklung, dennoch klagen besonders ältere Menschen, da sie ohne Computer, Smartphone oder Internet hilflos dastehen oder damit nicht zurechtkommen.
Die Folge ist der eingeschränkte Zugang zu Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung, was einer gleichberechtigten Teilhabe entgegensteht.
Diese Lage können wir als ASGB-Rentner nicht akzeptieren und verlangen verstärkte Maßnahmen, um die digitale Spaltung zu überwinden. Betroffen sind jedoch nicht nur Seniorinnen und Senioren, auch sozial benachteiligte oder bildungsschwache Schichten fühlen sich ausgegrenzt.
Große Erwartungen setzten wir in die vom Land finanzierte Maßnahme, in den Gemeinden Anlaufstellen, sogenannte Digipoints einzurichten, die digital weniger Erfahrene unterstützen sollen. Diese sind Beratungsstellen, die Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung digitaler Dienste der öffentlichen Verwaltung unterstützen. Diese Anlaufstellen helfen bei der Einrichtung von Zugängen wie SPID, beim Ausfüllen digitaler Formulare und im generellen Umgang mit digitalen Technologien. Das Ziel ist es, die digitalen Kompetenzen der Bevölkerung zu stärken und niemanden bei der Digitalisierung zurückzulassen.
Allerdings mussten wir in unseren jährlichen Bezirksversammlungen mit Bedauern feststellen, dass Digipoints nur in wenigen Gemeinden eingerichtet wurden und somit Hilfsangebote fehlen.
Die ASGB-Rentnergewerkschaft appelliert an die Gemeinden dieser vom Land unterstützten Maßnahme zeitnah nachzukommen.

ASGB-RENTNER

Rentenbezuschussung: wo bleibt die soziale Gerechtigkeit?

Die ASGB-Rentner haben sich bei der letzten Vorstandssitzung mit den verschiedenen Unterstützungsleistungen des Landes Südtirol für bedürftige Rentnerinnen und Rentner befasst.
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Im Mittelpunkt stand unter anderem die Aufstockung der Mindestrenten.
Einig war man sich darin, dass der festgelegte ISEE-Wert von 20.000 Euro deutlich zu niedrig angesetzt wurde. Schon geringes Erspartes, eine kleine Zusatzrente des Ehepartners oder ein im Haushalt lebendes Kind können dazu führen, dass der Grenzwert überschritten wird.
Viele ältere Menschen, mit einer Mindestrente fallen so durch dieses enge Raster. Gerade angesichts der stetig steigenden Lebenshaltungskosten wird es für viele immer schwieriger, mit einer kleinen Rente auszukommen.
Von den ursprünglich geschätzten 15.000 möglichen Anspruchsberechtigten konnten nur 3.000 berücksichtigt werden. Das zeigt deutlich, dass die derzeitigen Kriterien zu streng sind und viele Menschen ausschließen, die tatsächlich Unterstützung brauchen. Deshalb fordern die ASGB-Rentner, dass der ISEE-Grenzwert für die Beanspruchung der Unterstützungsleistung für die kommenden Jahre wesentlich angehoben wird.
Der Vorstand unterstreicht den Handlungsbedarf mit Nachdruck.
Jede Maßnahme zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern ist lobenswert und erforderlich, um dem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken.
Es braucht zusätzliche Kriterien, die die effektive Bedürftigkeit feststellen; ansonsten entsteht der Eindruck, dass mangelnde Beitragszahlungen oder Schwarzarbeit indirekt gefördert werden.
Das Ziel ist, dass unser Sozialsystem ein menschwürdiges Altern für alle ermöglicht.