Aktuell

Rechte von Beschäftigten mit schweren Erkrankungen

So werden zukünftig krebskranke und chronisch erkrankte Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor bei Abwesenheiten und Rückkehr geschützt.
Ein neues Gesetz (Nr. 106/2025) stärkt in Italien die Rechte von Beschäftigten mit schweren Erkrankungen – insbesondere Krebserkrankungen, chronischen Krankheiten oder dauerhaften Behinderungen. Ziel ist es, sowohl während längerer Abwesenheiten als auch beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben mehr Schutz und Flexibilität zu garantieren.
Die wichtigsten Neuerungen
1. Bis zu 24 Monate unbezahlter Sonderurlaub
Nach Ausschöpfung aller regulären Urlaubstage und anderer Freistellungsmöglichkeiten.
Während dieser Zeit bleibt der Arbeitsplatz sicher (Kündigungsschutz).
2. Flexible Rückkehr durch Homeoffice
Nach der Abwesenheit kann auf Telearbeit/Smart Working umgestiegen werden, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.
3. Regelungen für Selbstständige und Freiberufler
Möglichkeit, die berufliche Tätigkeit bis zu 300 Tage pro Jahr ruhen zu lassen.
4. Ab 1. Januar 2026: 10 Stunden bezahlte Freistellung für Behandlungen• Für Arztbesuche, Therapien und medizinische Untersuchungen.
Währenddessen bleibt die volle Sozialversicherungsdeckung bestehen.
Italien führt damit klare Schutzmaßnahmen ein, die Arbeitnehmern mit schweren Erkrankungen mehr Zeit, Flexibilität und Sicherheit bei Krankheit und Rückkehr in den Job geben.

Aktuell
ACHTUNG!

Keine Mitgliedsausweise mehr erforderlich

Wir möchten in dieser Ausgabe des Aktiv darüber informieren, dass keine Mitgliedsausweise mehr verschickt werden. Die Daten unserer Mitglieder sind zentral erfasst und jederzeit abrufbar. Daher ist das Vorweisen eines Ausweises nicht mehr notwendig, um die Mitgliedschaft nachzuweisen.
Solltest Du dennoch einen Ausweis wünschen, kannst Du im zuständigen Bezirksbüro um die Ausstellung eines solchen ansuchen.
Wir danken für Dein Verständnis!