Landwirtschaft

Auch Cousins sind nicht mehr zu melden

Keine Meldung an das Arbeitsamt für Beschäftigte bis zum 4. Verwandtschaftsgrad
Die Möglichkeit, Verwandte und Verschwägerte ohne Bürokratie anzustellen, wurde in diesem Jahr vom 3. auf den 4. Verwandtschaftsgrad ausgedehnt, d.h. sie müssen nicht beim Arbeitsamt angemeldet werden.
Normalerweise müssen alle landwirschaftlichen Arbeiter, die im Betrieb arbeiten, bei den zuständigen Stellen gemeldet werden. Ansonsten handelt es sich um Schwarzarbeit, was hohe Strafen bedeutet. Dies gilt aber nicht für Verwandte und Verschwägerte.
Durch die Ausweitung vom 3. auf den 4. Grad (siehe Grafik) können heuer zusätzlich zu Bruder, Sohn, Onkel, Tante usw. auch Cousinen ohne Meldung beschäftigt werden. Rechtlich gesehen handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis. Somit entfallen alle damit verbundenen Auflagen und Formalitäten. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Bei der Arbeit muss es sich um eine gelegentliche Beschäftigung über einen kurzen Zeitraum handeln (z.B. die Ernte).
Die Mitarbeit hat den Zweck der einseitigen oder gegenseitigen Aushilfe bzw. Unterstützung.
Für die Beschäftigung darf kein Entgelt entrichtet werden.
Ausgenommen sind hier nur Spesen für Verbrauchsmaterial, welches der Arbeiter (der Verwandte) selbst mitbringt. Für weitere Fragen wendet euch bitte an die Büros des ASGB.

Gebietskörperschaften

9200 Bedienstete der Gebietskörperschaften warten noch immer auf ihren Bereichsvertrag

Die über 9.000 Bediensteten in den Gebietskörperschaften (Bezirksgemeinschaften, Gemeinden und Altersheime) warten nun bald ein Jahr auf ihren neuen Bereichsvertrag. Bereits im Juni 2008 haben die Gewerkschaften ihre Plattform eingereicht und erst im Oktober 2008 wurden die Verhandlungen vom Gemeindeverband aufgenommen. Diese erfolgten anfangs mit einer vierzehntägigen Kontinuität, haben aber seit Juni dieses Jahres einen kompletten Stillstand erfahren. Auch die für Ende Juli geplante Sitzung fiel unvorhergesehen aus. Am 1. September fand bereits die erste Zusammenkunft für die Verhandlungen zum neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag des öffentlichen Dienstes statt. Eine Überschneidung der Verhandlungen zu den beiden Verträgen könnte sich unter Umständen auch negativ auswirken, da die Gewerkschaften dann sehr oft in die Zwangslage versetzt werden, im einen oder anderen Vertrag Zugeständnisse zu machen. Wir, die Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) fordern daher den Gemeindeverband auf, die Verhandlungen zum Bereichsvertrag umgehend wieder auf zu nehmen. Neben dem weiter zunehmenden Kaufkraftverlust in dieser für die Bediensteten und ihre Familien eh schon schwierigen Zeit, hat die Verzögerung des Vertragsabschlusses auch den Nachteil, dass die längst schon fällige Anpassung an Neuerungen und Bedürfnissen und wirtschaftliche Verbesserungen, sprich höhere Einstufungen, Erhöhung der Zulagen usw., wenn überhaupt, mit großer Verspätung zum Tragen kommen. Leider hat es sich fast schon eingebürgert, dass immer mehr Kollektivverträge im öffentlichen Dienst erst nach ihrem Geltungszeitraum abgeschlossen werden.