aktuell
Reduzierung des regionalen IRPEF-Zuschlages
ASGB und Landeshauptmann Durnwalder zielen auf Entlastung der Familien
Landeshauptmann Luis Durnwalder und unser Vorsitzender Tony Tschenett haben sich kürzlich über eine Reduzierung des regionalen IRPEF-Zuschlages verständigt; beide Seiten bekräftigten, dass vor allem die Familien aber auch die Einkommen des Mittelstandes entlastet werden sollten.
Da die gänzliche Abschaffung des IRPEF-Zuschlages zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich war, forderte der ASGB eine gerechtere Gestaltung dieser Zusatzsteuer. Diese sollte auch einen Ausgleich zu den zusätzlichen Belastungen bewirken, die vor allem der lohnabhängigen Bevölkerung durch das jüngste Sparpaket der italienischen Regierung auferlegt wurden.
Der ASGB forderte die Anhebung des generell vom IRPEF-Zuschlag befreiten Einkommens von derzeit 12.500 Euro auf 20.000 Euro; die Landesregierung beschloss schließlich die Befreiung bis zu einem Einkommen von 15.000 Euro.
Darüber hinaus wurde diese IRPEF-Reduzierung auch zur Förderung der Familien genutzt, die sich zur Zeit besonders schwer tun, über die Runden zu kommen.
Familien mit einem Einkommen zwischen 28.000 und 56.000 Euro und zwei Kindern sind ebenso vom IRPEF-Zuschlag befreit wie Familien mit drei Kindern und einem Bruttoeinkommen bis zu 70.000 Euro. Hier beläuft sich der Steuerabzug demnach auf 504 Euro (bei zwei Kindern) bzw. 756 Euro (bei drei Kindern). Familien mit einem Kind, die zwischen 28.000 und 56.000 Euro verdienen, bezahlen den IRPEF-Zuschlag nur auf das Einkommen über 28.000 Euro.
Dem ASGB war die Entlastung der Familien ein großes Anliegen die mit dieser Maßnahme auch zum Tragen kommt.