Verbrauchertelegramm
Zusätzliche Konformitätsbescheinigung bei Zahnarztkosten-Rückvergütungen
Die Forderung der Zahnärztekammer nach zusätzlichen Konformitätsbescheinigungen für die Rückvergütung von Zahnarztkosten stößt in der VZS auf Ablehnung: in Zeiten wie diesen braucht es keine weiteren bürokratischen Hürden für den Zugang zu den Rückvergütungen für Zahnarztkosten. Im Gegenteil: es wäre sicher an der Zeit, dass nach der Anpassung der Tarife für den öffentlichen Nahverkehr auch die Rückerstattungen für Zahnarztkosten, die seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts gleich geblieben sind, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Ruf nach einem Qualitätssiegel von Seiten der Zahnärztekammer wird hingegen begrüßt, insofern es sich nicht um eine Selbstinszenierung der Zahnärzte handelt, sondern um ein unabhängig zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem mit guter Kundenorientierung.