Gesundheitsdienst

Bereichskollektivvertrag 2005-2008

Der ASGB-Gesundheitsdienst hat den Vertragsentwurf zum Bereichskollektivvertrag Zeitraum 2005-2008 für das nicht ärztliche Personal, wie schon mehrmals angekündigt, nicht unterschrieben. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dieser Vertragsentwurf mehr Nachteile als Vorteile für die Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes beinhaltet.
Vorteile
Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage
Aufgabenzulage für Master- und Spezialisierungskurse
geringe Erhöhung des Fonds für Aufgabenzulage (wird bei Überschuss an die Produktivität zugeführt)
Einführung des Sabbatjahres
Nachteile
Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage: nicht rückwirkend wie anderswo
Abschaffung des Arbeitszeitkontos (banca ore)
Einfrierung des Wertes der Mehrstunden (plus orario)
Arbeitszeit: Reduzierung/Abweichung einiger Arbeitspausen
Einschränkung bei der Koordinierung der Gesundheitsberufe
Übergang zur 5. F.E. (qualifizierte Sekretariatsassistenten) für wenige Mitarbeiter
Sobald dieser vorunterzeichnete Vertragsentwurf von der Landesregierung genehmigt und von den Vertragspartnern unterschrieben ist tritt dieser in Kraft. Anschließend kann mit der Verhandlung des Betriebsabkommens begonnen werden. Hier gilt es in erster Linie eine Vereinheitlichung verschiedener Vertragsbestimmungen (z.B. Mobilität, Aufgabenzulage, Zulage für aufreibende Arbeit, usw.) im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu erreichen. Auch wenn der ASGB den Vertragsentwurf nicht unterzeichnet hat, kann er trotzdem an weiteren Verhandlungen teilnehmen. Natürlich ist hier auch eine Vereinheitlichung des Leistungslohnes anzustreben. Hierbei müssen die immer noch angewandten Kriterien laut dem Bereichskollektivvertrag aus dem Jahre 2001 neu definiert werden.

Medien

Plattform zur Erneuerung des Kollektivvertrages „Zeitung"

Die Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter einigten sich auf die Zusammensetzung der Forderungen zur Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages für die Beschäftigten des Sektors Zeitung.
Die Änderungsvorschläge bzw. Neuerungen sind:
Vereinbarung gemeinsamer Treffen aller Sozialpartner um über die Erneuerung des Vertrages zu verhandeln;
Einhaltung der Bestimmungen gegen die Missachtung der Beitragszahlungen und des Kollektivvertrages;
Ausweitung der Regelungen zur Umschulung bzw. Aus- und Weiterbildung, um den neuen Technologien Rechnung zu tragen;
Einführung der Berufsbildes des multimedialen Zeitungsgrafikers im Bereich Vorbereitung;
Der Kollektivvertrag unterscheidet in der Produktion zwischen Rotation und Spedition. Mit der Einführung der neuen Technologien ist es vorstellbar, beide Bereiche zusammenzuschließen;
Der mit der letzten Vertragserneuerung neu eingeführte sechste Teil des Kollektivvertrages soll überprüft werden;
Erhöhung der Löhne um zehn Prozent für die Vertragslaufzeit;
Diese Plattform wurde den Beschäftigten bei den Belegschaftsversammlungen vorgestellt und darauf hin genehmigt.