Dienstleistungen des ASGB
Patronat
INPS/NISF-Bestimmungen bezüglich Gelegenheitsarbeit von Rentnern
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Rentner mit einem Nebenverdienst eine böse Überraschung erlebten, wenn ihre Tätigkeit nicht ordnungsgemäß gemeldet bzw. versteuert wurde.
Um der Schwarzarbeit entgegen zu wirken hat das NISF für Rentner, die einer nicht kontinuierlichen Gelegenheitsarbeit nachgehen, aufgrund einschlägiger Gesetze festgelegt, dass sie im Laufe eines Jahres für jeden Auftraggeber, auch solche der öffentlichen Hand, wie z.B. Gemeinden, bis zu Brutto 6.660 Euro (das entspricht Netto 4.995,00 Euro) dazuverdienen dürfen, ohne den entsprechenden Betrag bei der jährlichen Steuererklärung angeben zu müssen. Sie können vom Arbeitgeber das Nettoentgelt für ihre Tätigkeit in Form eines Gutscheines (Voucher) verlangen. Der Gutschein hat bereits die NISF-und INAIL-Beiträge sowie einen einmaligen Steuersatz abgegolten.
Diese Vorgehensweise kann z.B. ausdrücklich für die Schülerlotsen Anwendung finden.