Dienstleistungen des ASGB

Frage & Antwort

Wie bereits in einigen vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich unsere Mitarbeiterin Wally Wörndle mit Fragen rund um die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE)
Was ist die EEVE und wer muss diese Erklärung abfassen?
Das neue Formblatt ist eine eigene Erklärung zur Bewertung des Einkommens und des Vermögens. Öffentliche Beiträge und Leistungen sollen in Zukunft an Hand dieser Erklärung vergeben werden. Nur jene Personen müssen die EEVE abfassen, die um eine Förderung oder Begünstigung des Landes oder einer anderen Körperschaft ansuchen.
Für welche Gesuche muss man das Formblatt EEVE abfassen?
Vorerst ist die EEVE für die Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesen ausschlaggebend; das heißt für folgende Gesuche ist bereits die EEVE Erklärung notwendig:
Landeskindergeld
Regionales Familiengeld
Ticketbefreiung für Bedürftige
Rückerstattung der Ausgaben für zahnärztliche Prothesen
Tarifbeteiligung für Sozialdienste
Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe
In einer zweiten Phase soll die EEVE auch für die Bereiche Wohnbauförderung und Schulfürsorge sowie für die Leistungen der Gemeinden ausschlaggebend sein.
Wo und wann kann man die EEVE abfassen?
Die Erklärung kann in allen ASGB Büros jederzeit bzw. bei Bedarf kostenlos abgefasst werden. Wer allerdings um das Regionale Familiengeld bzw. um das Landeskindergeld ansucht, muss dieses bis spätestens 31. Dezember 2011 einreichen und somit auch die entsprechende EEVE Erklärung. Für andere Gesuche kann die EEVE auch zu einem späteren Zeitpunkt abgefasst werden.

Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Reise der Ortsgruppe Gais

Es ist schon zur Tradition geworden, dass die ASGB-Ortsgruppe Gais jährlich einen Mehrtagesausflug organisiert.
Heuer war auf der viertägigen Fahrt folgendes auf dem Programm:
Am ersten Tag führte uns nach Innsbruck; dort besichtigten wir das Landesmuseum Ferdinandeum und die Hofkirche. Anschließend ging die Fahrt mit der Hungerburgbahn auf die Hungerburg und mit der Seilbahn weiter bis zur Seegrube. Im dortigen Restaurant war das Mittagessen für uns bereitet. Anschließend fuhren wir mit der Seilbahn hinauf auf das Hafelekar, die meisten machten noch den Aufstieg zum Gipfelkreuz auf 2334Meter, wo wir mit einem herrlichen Ausblick über Innsbruck und die umliegenden Berggipfel belohnt wurden.
Am späten Nachmittag kehrten wir nach Innsbruck zurück und fuhren mit dem Bus nach Garmisch-Partenkirchen, wo wir in einem Viersterne-Hotel für vier Nächte untergebracht waren.
Am zweiten Tag fuhren wir mit der Bergbahn auf die Zugspitze auf 2600 m. Im Restaurant Sonnalpin nahmen wir das Mittagessen ein. Viele von uns fuhren noch mit der Seilbahn weiter bis zur Endstation. Einige Mutige schafften noch den steilen Aufstieg bis zum Kreuz auf der Gipfelhöhe von 2962 m.
Es war ein wunderschöner Tag mit herrlicher Aussicht. Nachmittags ging´s wieder zurück und weiter nach Neuschwanstein; dort stand die Besichtigung des Märchenschlosses von König Ludwig II auf dem Programm.
Am dritten Tag besichtigten wir den Münchner Zoo Hellabrunn und fuhren anschließend zum Starnbergersee, wo wir eine zweistündige Schifffahrt von Starnberg nach Tutzing machten. Weiter ging´s mit einer Fähre zur Roseninsel im Starnbergersee.
Am vierten Tag ging´s über Landeck zum Wallfahrtsort Serfaus und dann weiter bis zum Reschensee, wo wir in einem Restaurant am See zu Mittag aßen. Danach fuhren wir nach Trafoi. Von dort wanderten wir zu Fuß ca. 45 Minuten zum Wallfahrtsort Heilig Drei Brunnen am Fuße des Ortlers. Dann fuhren wir durch den Vinschgau bis Rabland, wo wir das Museum „Eisenbahnwelten, Südtirol in Miniatur besichtigten.
Zufrieden über das, was wir in diesen vier Tagen erlebt hatten, kamen wir, die 52 Teilnehmer, wieder glücklich in der Heimat an.
Josef Mair
ASGB-Ortsausschuss der Ortsgruppe Gais Uttenheim Mühlbach-Tesselberg