Gesundheitsdienst
Bereichskollektivvertrag 2005-2008
Der ASGB-Gesundheitsdienst hat den Vertragsentwurf zum Bereichskollektivvertrag Zeitraum 2005-2008 für das nicht ärztliche Personal, wie schon mehrmals angekündigt, nicht unterschrieben. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dieser Vertragsentwurf mehr Nachteile als Vorteile für die Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes beinhaltet.
Vorteile
Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage
Aufgabenzulage für Master- und Spezialisierungskurse
geringe Erhöhung des Fonds für Aufgabenzulage (wird bei Überschuss an die Produktivität zugeführt)
Einführung des Sabbatjahres
Nachteile
Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage: nicht rückwirkend wie anderswo
Abschaffung des Arbeitszeitkontos (banca ore)
Einfrierung des Wertes der Mehrstunden (plus orario)
Arbeitszeit: Reduzierung/Abweichung einiger Arbeitspausen
Einschränkung bei der Koordinierung der Gesundheitsberufe
Übergang zur 5. F.E. (qualifizierte Sekretariatsassistenten) für wenige Mitarbeiter
Sobald dieser vorunterzeichnete Vertragsentwurf von der Landesregierung genehmigt und von den Vertragspartnern unterschrieben ist tritt dieser in Kraft. Anschließend kann mit der Verhandlung des Betriebsabkommens begonnen werden. Hier gilt es in erster Linie eine Vereinheitlichung verschiedener Vertragsbestimmungen (z.B. Mobilität, Aufgabenzulage, Zulage für aufreibende Arbeit, usw.) im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu erreichen. Auch wenn der ASGB den Vertragsentwurf nicht unterzeichnet hat, kann er trotzdem an weiteren Verhandlungen teilnehmen. Natürlich ist hier auch eine Vereinheitlichung des Leistungslohnes anzustreben. Hierbei müssen die immer noch angewandten Kriterien laut dem Bereichskollektivvertrag aus dem Jahre 2001 neu definiert werden.