ASGB Jugend
Bausparen über die Zusatzrente
Der ASGB unterstützt die Absicht der öffentlichen Hand, für die Südtiroler über die Zusatzrente eine zusätzliche Möglichkeit zum Erwerb des Eigenheims zu schaffen. Wir erachten die Investition in ein Eigenheim als wesentlichen Beitrag zur Altersvorsoge. Ziel der Politik muss es sein, ein Darlehen zu günstigeren Bedingungen zu ermöglichen. Allerdings müssen im Interesse der Zusatzrentensparer vor Anlauf des Bausparprojektes seitens der Politik und der zuständigen Verwaltung einige Punkte geklärt werden, die im Beschluss der Landesregierung geregelt werden sollen:
Zu bedenken gilt es, dass die Ansparphase für Neumitglieder des Zusatzrentenfonds mindestens acht Jahre dauert. Viele junge Leute werden sich erst für eine Zusatzrentenvorsorge entscheiden, wenn das Bausparmodell effektiv anläuft.
Garantierte Obergrenze beim Zinssatz:
Bausparen ist ein soziales Projekt für jene Südtiroler, die sich für den Aufbau einer Zusatzrente entschieden haben und damit freiwillig und selbstverantwortlich einen Beitrag für ihre Altersvorsorge leisten. Daher fordern wir einen Zinssatz auf das Bauspardarlehen aus dem Rotationsfonds des Landes, der durch eine Obergrenze von 2,5 Prozent geregelt ist.
Zusätzliches Bankdarlehen
Es braucht auch eine Höchstgrenze für den Zinssatz im Falle eines Zusatzdarlehens aus Mitteln der Bank.
Angleichung für öffentlich Bedienstete
Der virtuell für die Zusatzrente verbuchte Abfertigungsanteil (Lehrer) sowie der beim öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegte Abfertigungsanteil (82 Prozent) müssen für die Bemessung des Bauspardarlehens mitberücksichtigt werden. Ebenso muss die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge jenen der Privatwirtschaft angepasst werden (max. 5.164 Euro/Jahr).
Beseitigung der bürokratischen Hürden
Zurzeit gilt, dass die Dokumentation für den Vorschuss auf die Erstwohnung aus der Zusatzrente nur 18 Monate Gültigkeit hat (zw. Ausstellung der Rechnungen bzw. Kaufvertrages und Zeitpunkt der Antragstellung), das Darlehen aber erst später (z.B. 20 Jahre) zurückgezahlt wird.
Versicherungsdeckung
Es fehlt die Festlegung einer kollektiven Versicherungspolizze gegen Todesfall und Invalidität und eine zeitweise Versicherungsdeckung für Arbeitsausfälle (Betriebsschließung, Konkurs, Personalabbau usw.).Zu bedenken gilt es, dass die Ansparphase für Neumitglieder des Zusatzrentenfonds mindestens acht Jahre dauert. Viele junge Leute werden sich erst für eine Zusatzrentenvorsorge entscheiden, wenn das Bausparmodell effektiv anläuft.