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Bezirk Pustertal
Abwassergebühren senken – Antrag der Senioren im ASGB
Auf Anregung des Vorstandesmitgliedes in der ASGB-Rentnergewerkschaft Paul Peter Beikircher haben die Brunecker Rentner einen Antrag an die Gemeinde Bruneck gestellt. Vielleicht wäre dies auch für andere ASGB-Mitglieder und Ortsgruppen ein Anstoß, ähnliche Initiativen in die Wege zu leiten.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Das Landesgesetz Nr. 8 vom 18. Juni 2002 zu den Bestimmungen über die Gewässer sieht im Artikel 53, Absatz 4 vor, dass die Gemeinden zur Festlegung der Höhe des Tarifs zur Menge des eingeleiteten Abwassers in die Kanalisation für bestimmte Nutzungen, bei denen keine Abwässer anfallen, Abzüge von der Menge des entzogenen und gespeicherten Wassers vornehmen können, wobei diese abgezogenen Wassermengen mit geeichten Messgeräten zu erheben sind. In der Landwirtschaft und in anderen Bereichen wird dieser Abzug bzw. diese Tarifreduzierung bereits vorgenommen. Für Bewohner von Einzelwohnungen und Wohnbereichen, die gleichzeitig mit ihrem aus der Trinkwasserleitung entzogenen Wasser auch den kleinen Hausgarten und Blumenbeete begießen, trifft dieser Artikel 54 vom L.G. Nr. 8 genauso zu.
Mit dem Beschluss Nr. 3628 vom 13. Oktober 2003 hat die Landesregierung die entsprechenden Kriterien zu obigem Gesetz erlassen, womit die Gemeinde das Gesetz genau anwenden kann. Durch die Verwendung von Wasser aus der Trinkwasserleitung bzw. durch die Verwendung von Regenwasser aus Auffangvorrichtungen für die Bewässerung der Hausgärten und Blumenbeete entsteht kein Abwasser und wird das Kanalisationsnetz damit auch nicht belastet. Somit könnte die Tarifreduzierung auf die Abwassergebühr in diesem Falle angewandt werden. Dies trifft vor allem die sozial schwächeren Schichten am meisten. Deshalb ersuchen die unterfertigten Senioren im ASGB den Bürgermeister und den Gemeinderat von Bruneck für obigen Gebrauch bei genau genormter Messung die Reduzierung der Abwassergebühr anzuwenden und noch innerhalb des von den Bestimmungen festgesetzten Termins zu beschließen.