Verbrauchertelegramm
VERSICHERUNGEN 2
Schlichtung vor Prozess
Seit 1. Juli können Streitsachen mit den Kfz-Versicherungen bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro vor einer Schlichtungskommission ausgetragen werden. Diese ist aus je einem Vertreter der Verbraucherzentrale und der Versicherung zusammengesetzt. An dem von der gesamtstaatlichen Vereinigung der Versicherungen ANIA und den italienischen Konsumentenschutzverbänden abgeschlossenen Abkommen über diese außergerichtliche Streitbeilegung beteiligen sich 80 Prozent der italienischen Versicherungsgesellschaften. (Die Liste ist auf der Homepage der VZS nachzulesen). Das Schlichtungsverfahren erspart den KonsumentInnen Ärger, Prozesskosten und Zeit.