Gesundheitsdienst
Sanitätsbetrieb Bruneck
Auszahlung „una tantum"
Nach mehreren, teils heftigen Interventionen seitens des ASGB Gesundheitsdienstes bei den jeweiligen Treffen mit der Verwaltung des Sanitätsbetriebes und den Verantwortlichen für das Personal des Gesundheitsdienstes sowie einigen schriftlichen Aufforderungen ist es nun endlich so weit!! Mit Schreiben Nr. 9495 vom 13.06.06 des Amtes für Gesundheitswesen, ist die Veröffentlichung des Zusatzabkommens im Amtsblatt der Region am 20. Juni 2006, Nr. 25, bestätigt worden. Das Zusatzabkommen regelt die Modalitäten für die Auszahlung der „una tantum" Zulage. Die Verwaltung des Sanitätsbetriebes Bruneck hat den Vertretern des ASGB Gesundheitsdienstes zugesagt, dass die Zulage im Monat Juni ausbezahlt wird!!